Petitum/Beschluss: a) Der Jugendhilfeausschuss nimmt die eingegangene Bewerbung zur Kenntnis. b) Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem veränderten Verfahren zu. c) Der Jugendhilfeausschuss entscheidet, unter Berücksichtigung der genannten Kriterien, über die Vergabe des Gewaltpräventionspreises. |