Petitum/Beschluss: - Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Niederschrift über die Öffentliche Plandiskussion zur Kenntnis.
- Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen des Büros für Verkehrsplanung zur Kenntnis.
- Der Stadtentwicklungsausschuss hält im Sinne von Richtungsentscheidungen
- zweigeschossige Wohngebäude mit einem Satteldach oder einem zurückgesetzten Geschoss mit flach geneigtem Dach in der ländlichen Umgebung für verträglich, wenn sie wahrnehmbar größere Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken bzw. Gräben einhalten als gesetzlich erforderlich, - hofartige Bebauungen mit Reihenhäusern für städtebaulich vertretbar. - Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Weiterführung der Planverfahren zu.
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