Bezirksversammlung Bergedorf
Auszug - Videoüberwachung am Bahnhof
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Herr Meister sieht im Bahnhof einen Schwerpunkt an Kriminalität. Er hält es für gut, wenn man, immer dann, wenn etwas passiert ist, auf Daten zugreifen kann.
Herr Jarchow fragt, welche Bereiche überwacht werden sollen. Der Bahnhof ist kein gefährdeter Bereich und kein Kriminalitätsschwerpunkt. Rechtlich sei es nicht möglich, öffentlichen Raum per Video zu überwachen. Die Überwachung in der Bahn sei rechtlich anders zu bewerten, weil man mit dem Kauf einer Fahrkarte ein Vertragsverhältnis eingehe. Er lehnt den Antrag ab.
Herr Emrich hält den Bahnhof für einen Kriminalitätsschwerpunkt. Deshalb hält er es für sinnvoll, dort zu überwachen.
Herr Scharnke spricht sich vehement gegen den Antrag aus, weil er in Grundrechte verletzt.
Die Bezirksversammlung lehnt den Antrag mehrheitlich bei den Ja-Stimmen der CDU und der AfD ab. |
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