Bezirksversammlung Bergedorf
Auszug - Verschiedenes
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Badeseen
Herr Mirbach vermisst auf der Tagesordnung den Bericht zu den bisherigen Maßnahmen entsprechend dem Beschluss zur Drucksache 20-0893.1.
Herr von Krenski teilt hierzu mit, das Bezirksamt könne die Umsetzung nicht ohne entsprechende Abstimmung mit der Fachbehörde vornehmen. Da hier eventuell Standards gesetzt werden, welche hamburgweite Relevanz entwickeln könnten, müsse die Behörde für Umwelt und Energie beteiligt werden.
Auf Nachfrage von Herrn Mirbach bestätigt Herr von Krenski, dass eine Umsetzung demnach voraussichtlich erst zur nächsten Badesaison möglich sein wird.
Bürgerverträge und deren Auswirkungen
Herr Emrich verweist auf den von Herrn Dornquast angekündigten Bericht zur den Bürgerverträgen und deren Auswirkungen. Dies sei seines Erachtens gerade im Hinblick auf den Fachausschuss für Bauangelegenheiten sowie den Unterausschuss für Bauangelegenheiten von Interesse.
Gemäß Herrn von Krenski beinhaltet die erzielte Teilverständigung weiterhin offene Punkte und die verwaltungstechnische Umsetzung muss abgestimmt werden. Da hier nicht nur Bergedorfer Themen eine Rolle spielen und verschiedene weitere Akteure zu beteiligen sind, ist hier zurzeit der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge tätig.
Herr Omniczynski teilt mit, die Verwaltung habe in einem Gespräch bereits zugesichert, lediglich klare Anträge auf die Tagesordnung der Bauausschüsse setzen zu wollen. Strittige bzw. zu überarbeitende Anträge würden bis zur abschließenden Klärung der Rahmenbedingungen vertagt werden.
Lohbrügger Markt
Herr Roßborg meldet Zweifel an einer barrierefreien Umsetzung an.
Herr Omniczynski nimmt Bezug auf die bisherigen Beratungen zu diesem Thema.
Es besteht Einvernehmen darüber, zunächst den Abschluss der Bauarbeiten abzuwarten.
Kreuzung Heidhorst
Herr Roßborg fragt, ob sich der Betreiber des dortigen Schnellrestaurants infolge einer verbindlichen Vereinbarung um die Abfälle kümmern müsse, welche im Umfeld (Radius ca. 200 m) des Geschäfts „wild entsorgt“ werden.
Herr Schumacher erläutert hierzu, es sei keine schriftliche Vereinbarung getroffen worden. Es habe sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung des Betreibers gehandelt. Geschäftsnachfolger seinen hieran naturgemäß nicht gebunden.
Herr von Krenski kündigt hierzu eine Protokollnotiz an.
Protokollnotiz: „Die Genehmigung aus April 2000 beinhaltet keine Auflagen bzgl. der Reinigung von Flächen.“ |
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