Bezirksversammlung Bergedorf
Auszug - Öffentliche Fragestunde
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Ein Bürger stellt die Frage, ob für das Gesamtprojekt Oberbillwerder eine Strategische Umweltprüfung vorgesehen sei und falls ja, an welcher Stelle der Planungen diese erfolgen werde.
Herr Dornquast antwortet, dass grundsätzlich eine „Strategische Umweltprüfung“ vorgesehen sei, und zwar während der Bauleitplanverfahren. Im vorliegenden Fall sei der Begriff „Strategische Umweltprüfung“ nur für das Verfahren zur Änderung des Landschaftsprogramms einschlägig. In den ebenfalls durchzuführenden Bauleitplanverfahren spreche das zu Grunde zu legende Baugesetzbuch schlicht von einer „Umweltprüfung“. Die inhaltlichen Anforderungen seien nahezu identisch. Ein anderer Bürger behauptet, dass die Auswahl einer Bürgerin für das Beratungsgremium im Wettbewerblichen Dialog zu „Oberbillwerder- auf dem Weg zum Masterplan“ nicht korrekt abgelaufen sei. Protokollnotiz: Das Stadtteilbüro der Lawaetz-Stiftung hat für das Beratungsgremium im Wettbewerblichen Dialog noch eine Person aus dem Stadtteil (-beirat) Neuallermöhe per Email gesucht. Darin wurde hingewiesen, dass, falls sich mehrere Personen melden würden, die Mitglieder und Vertreter des Stadtteilbeirates Vorrang hätten, zwischen ihnen würde das Los entscheiden. Diese Email wurde vom Stadtteilbüro an 230 Personen verteilt. Daraufhin meldeten sich drei Mitglieder des Beirats sowie zwei weitere Personen. Die erwähnte Bürgerin wurde dann aus den Beiratsmitgliedern per Losentscheid ermittelt.
Der Bürger möchte weiter im Hinblick auf die Verschwiegenheitsverpflichtung des Beratungsgremiums und den Planungen unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit (z.B. westliche Verkehrsanbindung) wissen, wie dies mit der von der Senatskommission geforderten "intensiven Bürgerbeteiligung" zu vereinbaren sei.
Frau Pein weist zunächst darauf hin, dass die westliche Anbindung in dieser Sitzung öffentlich vorgestellt werde. Die IBA habe das Verfahren so strukturiert, dass die Öffentlichkeit zu bestimmten Veranstaltungen in den Prozess eingebunden werde und Gelegenheit erhalte, Hinweise zu den Entwurfsständen zu geben. Der Öffentlichkeit werde eine Beratungs-, jedoch keine Entscheidungskompetenz erteilt. Folglich sollte die Bewertung der eingereichten Entwürfe durch das Beratungsgremium nicht-öffentlich erfolgen, womit eine Verschwiegenheit einhergehe. Im Wettbewerblichen Dialog seien den Bietern die Gründe für eine Ablehnung mitzuteilen. Da die Gründe jedoch vertrauliche Informationen beinhalten, seien diese Dokumente nicht öffentlich. Die Öffentlichkeit sei im Übrigen in Veranstaltungen und über diverse Medien inhaltlich hinreichend über das Vergabeergebnis informiert worden. Eine weitere Informationsveranstaltung sei für November 2018 geplant, in der der überarbeitete Masterplan vorgestellt werde. |
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