Bezirksversammlung Bergedorf
Auszug - Fragen an die Verwaltung
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frage von Herrn Schöfer:
In welchem zeitlichen und räumlichen Umfang haben Grundeigentümer Anspruch darauf, angrenzende öffentliche (Wege-) Flächen für die Absicherung des Grundstücks oder eine außerordentliche Zuwegung dorthin exklusiv zu nutzen?
Anlass der Frage ist die Situation vor dem Grundstück Holtenklinker Straße 1, wo seit Monaten eine Absperrung den Gehweg einschränkt, ohne dass Aktivitäten erkennbar wären, die begründen könnten, warum der ursprüngliche Zustand des Weges nicht wiederhergestellt wird. An dem konkreten Ort ist die dauerhafte Inanspruchnahme des öffentlichen Raumes besonders problematisch, weil der Gehweg an einer Stelle auf weniger als die Mindestbreite von 1,5 m verengt wird, an der er neben einem ebenfalls untermaßigen Radweg verläuft und an der sich zudem eine Fußgängerampel befindet, vor der sich insbesondere morgens jeweils größere Gruppen von Schülerinnen und Schülern sammeln.
Herr Rosinski teilt mit, dass hier eine Sondernutzung zum Umbau des Grundstücks besteht, die Ende des Jahres ausläuft. Die Absperrung erfolgte durch die Polizei auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung, die diese auch kontrolliert. Da keine Bauaktivitäten erfolgen, wurde die Sperrung zurückgenommen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |