Bezirksversammlung Bergedorf
Auszug - Nicht offenes, einphasiges hochbauliches Workshopverfahren mit städtebaulichem Ideenteil hier: Abstimmung der Auslobung
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Herr Noetzel weist auf technische Schwierigkeiten hin, welche zwischenzeitlich offenbar behoben worden seien, aber den Zugang zu den Sitzungsunterlagen erschwert hätten. Im Übrigen bitte er um Klärung folgender Punkte:
1.) Unter Punkt 5.3.1 des Aufgabenteiles ist eine Anlage xy genannt. Diese Anlage ist den Unterlagen nicht beigefügt gewesen.
Protokollnotiz: Die Anlagen zu einem Auslobungstext sind in der Regel nicht Bestandteil der Abstimmung mit der Politik sondern dienen der vertiefenden Information der am Verfahren teilnehmenden Büros. Die hier angesprochene Anlage zur Tiefgarage ist Teil dieses Anlagenpaketes für die Büros. Sie beinhaltet eine grobe Vorplanung der Tiefgarage und wird den Büros als Grundlage mitgeliefert. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Planung der Tiefgarage nicht Teil dieses Verfahrens ist, sondern ausdrücklich ausgekoppelt wurde.
2.) Im Verfahrensteil ist unter 7.16 Vertraulichkeit eine entsprechende Vereinbarung enthalten. Die Frage sei, inwieweit dies eine nichtöffentliche Behandlung der Drucksache gerechtfertigt hätte.
Protokollnotiz: Ein Hinweis auf Vertraulichkeit in einem Auslobungstext – insbesondere im Verfahrensteil - bezieht sich in der Regel auf das eigentliche Wettbewerbsverfahren und die in Durchführung, Vorprüfung und Preisgericht Agierenden. Insofern war eine Behandlung der Drucksache zum Verfahren Neuer Weg im öffentlichen Teil der Sitzung nicht schädlich. Dennoch handelt es sich in diesem Fall um ein Versehen. Dennoch ist ein Wettbewerbsverfahren im Regelfall kein öffentliches Verfahren, deshalb werden Auslobungstexte zu Workshop-/Wettbewerbsverfahren auch regelhaft nichtöffentlich behandelt. Ausnahmen bilden Verfahren, die bereits einen öffentlichen Vorlauf hatten (z.B. Lohbrügger Markt 2-4). Die Entscheidung eines Preisgerichts hingegen wird regelhaft im öffentlichen Teil des SEA vorgestellt.
Der Tagesordnungspunkt wird einvernehmlich vertagt. |
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