Bezirksversammlung Bergedorf
Auszug - Belehrung über Rechte und Pflichten
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Die Vorsitzende weist das neu eingesetzte stellvertretende Ausschussmitglied Frau Reher auf ihre Eigenschaft als Amtsträgerin und auf die Bestimmungen nach §§ 203, 331, 332 und 353b des StGB sowie nach §§ 6, 7 und 25 des Bezirksverwaltungsgesetzes hin.
Sie ist zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten verpflichtet, die ihr durch Akteneinsicht und in den nichtöffentlichen Sitzungen bekannt geworden sind bzw. bekannt werden.
Frau Reher bestätigt, dass ihr bereits ein entsprechendes Informationsblatt zugesandt wurde. |
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