Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XIX-1508.2
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Sachverhalt: Antrag der BAbg. Kleszcz und SPD-Fraktion Beschlossene Fassung, BV 20.06.2013
Die Bergedorfer Bürgerhäuser leisten für die Menschen im Bezirk Bergedorf eine wichtige Arbeit. Sie sind ein unerlässlicher Partner in der Stadtteilarbeit, bieten vielfältige Angebote für die Menschen an und geben Vereinen und Organisationen einen festen Raum. Seit einigen Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für die Bergedorfer Bürgerhäuser verschlechtert. Mit der Verschärfung der Anstellungsbedingungen der 1-Euro-Jobs und deren gleichzeitiger Reduzierung sind viele Bürgerhäuser in eine strukturelle und unverschuldete Not geraten. Seit 2011 hat die Bezirksversammlung deswegen den Bürgerhäusern mit einem erheblichen Mitteleinsatz unter die Arme gegriffen. Gegenwärtig ist nicht absehbar, ob die bestehenden Konzepte in der jetzigen Art und Weise fortgeführt werden können. Besonders aufgrund der Einschränkung der Anstellungs- und Arbeitsbedingungen von 1-Euro-Jobern, 16e-Stellen oder anderen öffentlich geförderten Stellen ist eine Anpassung der Konzepte notwendig. Die Bürgerhäuser, das Bezirksamt und die Bezirksversammlung müssen zügig die notwendigen Schritte einleiten, um die Konzepte und die Finanzierung der Bürgerhäuser entsprechend anzupassen.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Petitum/Beschluss:
1. Das Bezirksamt führt mit allen Bürgerhäusern bis zur August-Sitzung der Bezirksversammlung Gespräche, wie die Arbeit der Bürgerhäuser im Jahr 2014 und vor allem langfristig gesichert organisiert werden kann.
2. Bei den Gesprächen und Planungen soll geklärt werden, welche Rahmenbedingungen und welche hausinternen Strukturen geschaffen werden müssen, um die bewährte Arbeit der Bürgerhäuser mit einer auskömmlichen Finanzierung (auch ohne 1-Euro-Jobs) fortsetzen können. Hier ist der Stand der Häuser untereinander zu vergleichen.
3. Das Bezirksamt berichtet der Bezirksversammlung in der August-Sitzung über die geführten Gespräche und aktuellen Planungen zur Sicherung der Arbeit der Bürgerhäuser.
Anlage/n:
keine
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