Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XIX-1508.4
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Sachverhalt: Änderungsantrag zur Beschlussvorlage –Drucksache XIX-1508.3-
Petitum/Beschluss:
1. Das vom Bezirksamt dargestellte Modell einer Grundförderung der Bürgerhäuser soll wie folgt konkretisiert bzw. angepasst werden:
1.1 Über die Verwendung und Aufteilung der Personalmittel kann jedes Bürgerhaus flexibel verfügen. Sollten von einzelnen Bürgerhäusern nachvollziehbar, mittels eines tragfähigen Konzepts, dargestellt werden, dass ein geringer Einsatz von Personalmitteln für den Gastro-Bereich erforderlich ist, so kann dies bei der Verwendung und Aufteilung der Personalmittel berücksichtigt werden. Über solch einen Antrag auf Ausnahme ist der Bezirksversammlung zu berichten.
1.2 Die Bewirtschaftungs- und Mietsummen der Bürgerhäuser werden der Bezirksversammlung detailliert dargestellt. Es wird geprüft, ob diese Summen angemessen und realistisch veranschlagt sind.
1.3 Die Restmittel von 28.208 Euro sollen weiterhin dem Quartiersfonds zugerechnet werden. Die Bezirksversammlung entscheidet über die Vergabe der Restmittel des Quartiersfonds in der Novembersitzung.
1.4 Das Bezirksamt stellt in der Septembersitzung des Hauptausschusses sowohl die Informationen der Punkte 1.1 und 1.2 dar, als auch die nähere Umsetzung des Modells in den Bürgerhäusern.
2. Das Bezirksamt tritt mit dem skizzierten Modell einer Grundförderung in das Antragsannahmeverfahren mit den Trägern ein.
Anlage/n:
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