Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XIX-1758.1
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Sachverhalt: Antrag des BAbg. Kleszcz und SPD-Fraktion des BAbg. Noetzel und CDU-Fraktion des BAbg. von Podlewski und Grüne Fraktion der BAbg. Jersch, Heilmann, Mirbach und Fraktion DIE LINKE
Seit dem vergangenen Herbst sind die Asylbewerberzugangszahlen in Deutschland stark angestiegen. Diese Entwicklung wirkt sich auch auf Hamburg aus, so dass die bisherigen Unterbringungsmöglichkeiten bei weitem nicht der Nachfrage und dem Bedarf gerecht werden. Um der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) und der öffentlichen Unterbringung nachkommen zu können, wurden und werden die Kapazitäten im Laufe dieses Jahres in Hamburg erheblich ausgebaut. Auch Bergedorf wird seiner bezirklichen Verantwortung gerecht. Durch die neuen Unterbringungsmöglichkeiten auf den Flächen „Sandwisch“ und „Curslacker Neuer Deich/Lehfeld“ können in Bergedorf 300 weitere Flüchtlinge untergebracht werden.
Eine geplante Erhöhung der Unterbringungskapazitäten löst bei den Grundsicherungsämtern und Jugendämtern der Bezirksämter zusätzliche Stellenbedarfe aus. Ausschlaggebend hierfür ist die Annahme, dass es sich bei den Personen, die untergebracht werden müssen, nahezu vollständig um Empfänger von Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) handelt.
Durch den Bürgerschaftsbeschluss der Drucksache 20/8495 werden den Bezirken zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt, um dem gestiegenen Bedarf bei der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) und der öffentlichen Unterbringung nachkommen zu können. So werden für je 100 Personen, die zusätzlich untergebracht werden müssen, den Grundsicherungsämtern 0,5 Stellen und den Jugendämtern 0,25 Stellen zusätzlich zugewiesen. Jedoch ist diese Zuweisung in der oben genannten Drucksache auf insgesamt 10 Stellen beschränkt.
Aktuell kann davon ausgegangen werden, dass die Asylbewerberzahlen weiterhin steigen werden. Aus diesem Grund werden mit großer Wahrscheinlichkeit in der Zukunft weitere Unterbringungskapazitäten in den Bezirken geschaffen werden müssen. Diese Erhöhung der Unterbringungskapazitäten muss mit einer dynamischen Anpassung der Ressourcenzuweisung für die Bedarfe in den bezirklichen Bereichen der Grundsicherungs- und Jugendämter verbunden sein.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Petitum/Beschluss: Der Bezirksamtsleiter und das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung setzen sich bei den zuständigen Hamburger Fachbehörden dafür ein, dass die Personalressourcenzuweisungen im Zuge der zukünftigen Erhöhung der Unterbringungskapazitäten in den Bezirken dynamisch und nach den jetzigen Stellenbedarfen von 0,5 Stellen in den Grundsicherungsämtern und 0,25 Stellen in den Jugendämtern je 100 Personen angepasst werden.
Anlage/n:
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