Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XIX-1803.1
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Sachverhalt: Ergänzungsantrag der BAbg.Becker-Ewe und Fraktion GRÜNE
Im Petitum des Antrags XIX-1803 wird unter Punkt 2.1. die Frist für eine Bewerbung um Mittel aus dem einzurichtenden Förderprogramm auf den 31. Januar 2014 festgesetzt. Diese Frist ist für Akteure, die nicht direkt auf die Existenz des neuen Fonds hingewiesen werden und die nicht über MitarbeiterInnen verfügen, die auf das Einwerben von Fördermitteln spezialisiert sind, sehr knapp bemessen. Gleichzeitige haben viele Vereine, Organisationen und Institutionen aus dem Bezirk Bergedorf bereits Anträge auf Sonder- und Kulturmittel eingereicht. Im Interesse der Chancengleichheit schlagen wir vor, auch diese Anträge im Rahmen des einzurichtenden Förderprogramms differenziert zu berücksichtigen.
Petitum/Beschluss: Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Petitum des Antrags XIX-1803 wird um einen Punkt 2.1.1. ergänzt: "Anträge auf Sonder- und Kulturmittel, die bei der Verteilung der entsprechenden Mittel leer ausgegangen sind, werden daraufhin geprüft, ob sie auch unter den Kriterien des neuen Förderprogramms förderfähig sind, und ggf. in die Entscheidung über die Vergabe dieser Mittel einbezogen."
Anlage/n:
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