Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XIX-1785.1
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Sachverhalt: Antwort auf das Auskunftsersuchen der BAbg. Fleige, Lühr und Becker-Ewe (GRÜNE Bergedorf)
In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.11.2013 wurde die Drucksache XIX-1752 (Maßnahmen ÖPNV –Änderung von Linienwegen) besprochen. Unter anderem waren auch die Veränderungen an der Schnellbuslinie 31 Thema. Dem beigefügten Anhang 2 (Schreiben der VHH an die BWVI vom 19.10.2013) ist zu entnehmen, dass die Genehmigungsdauer bis zum Ende des Jahresfahrplans 2014 begrenzt wird. Weiterhin soll ab dem 15.12.2013 der nachmittägliche 20-Minuten-Takt in einen 30-Minuten-Takt geändert werden.
Die Schnellbuslinie 31 erfüllt wichtige Funktionen innerhalb des ÖPNV. Sie ist eine barrierefreie Verkehrsverbindung zwischen Bergedorf und der Hamburger Innenstadt. Insbesondere bei Ausfall der Fahrstühle im Bahnhof Bergedorf können mobilitätseingeschränkte Personen auf den Schnellbus 31 ausweichen. Er erspart ihnen überdies, zu Fahrtzielen in der Hamburger Innenstadt mehrfach zwischen Bus und Bahn wechseln zu müssen. Auch im Falle einer S-Bahnstörung bietet der Schnellbus 31 eine gute Alternative. Schließlich ist er eine schnelle Verbindung zwischen Bergedorf und Stadtteilen wie Hamm und Horn.
Bereits 2004 wurde von der damals zuständigen BSU (Drucksache XVII/38.1) versucht, den Streckenabschnitt zwischen Bergedorf und der Hamburger Innenstadt stillzulegen. Damals gelang es den VHH, die Linie 31 aufrecht zu erhalten und geforderte Einsparungen anders zu erbringen.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet das Auskunftsersuchen vom 27.11.2013 wie folgt:
Wenn nein: Was bedeutet es, dass von der VHH eine Verkürzung der Genehmigungsdauer beantragt und diese genehmigt wurde?
Zu 1.: Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH) hat den Antrag vom 19. Oktober 2013 inzwischen zurückgezogen. Die Aufgabenträger in Hamburg und im Kreis Herzogtum Lauenburg stimmen darin überein, die Schnellbuslinie 31 weiterhin als direkte Verbindung von Lauenburg über Geesthacht und Bergedorf in die Hamburger City anzubieten. Allerdings gibt es in Hamburg und im Kreis Herzogtum Lauenburg unterschiedliche Grundlagen für den Verkehr. In Hamburg wurde die VHH im Rahmen einer Betrauung mit der Durchführung des Verkehrs beauftragt, im Kreis Herzogtum Lauenburg ist ein Verkehrsvertrag abgeschlossen worden. Mit dem Antrag hatte die VHH das Ziel verfolgt, die Konzession an die Vertragskonstruktion anzupassen. Da dies personenbeförderungsrechtlich jedoch nicht erforderlich ist, wurde hiervon inzwischen Abstand genommen, so dass die bisherige Liniengenehmigung weiterhin Bestand hat.
Es ist eine Änderung des Fahrplans vorgesehen, wonach der bisherige 20-Minuten-Takt in der nachmittäglichen Hauptverkehrszeit auf einen 30-Minuten-Takt gedehnt wird. Grund hierfür ist eine Anpassung an die Nachfrage.
Zu 2.: Im Hamburger Verkehrsverbund orientiert sich das Leistungsangebot grundsätzlich an der Nachfrage. Dies steht nicht im Widerspruch zu dem Ziel ein hochmodernes Bussystem zu schaffen. Die Schnellbuslinie 31 ist nicht im Busbeschleunigungsprogramm enthalten.
Petitum/Beschluss:
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