Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - XIX-1968
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Sachverhalt: Antrag der BAbg. Springborn, Kleszcz, Lenné und SPD-Fraktion
Der Fleetplatz und der Edith-Stein-Platz sind zentrale Plätze in Neuallermöhe, die unter anderem durch aktive Geschäfte und Einkaufsmöglichkeiten vor Ort geprägt sind. Beide Plätze sind als Fußgängerzone ausgewiesen. Das Befahren der Plätze ist daher durchgehend verboten. Dies stellt die ansässigen Geschäfte vor Probleme, da diese auf die Anlieferung von Waren u. ä. angewiesen sind. In der Realität werden die Plätze daher (trotz Ausweisung als Fußgängerzone) durch Fahrzeuge von Lieferanten, Kurieren und Paketdiensten sowie Kunden stark frequentiert. Dies führt nicht selten zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und Radfahrer auf dem Platz.
Um sowohl den Anlieferbedürfnissen der Gewerbetreibenden als auch dem Sicherheitsbedürfnis der Passanten auf dem Platz genüge zu tun, erscheint es sinnvoll, hier eindeutige Regelungen zu treffen. Das Ausweisen von „Lieferzeiten“ sorgt dafür, dass der Lieferverkehr auf bestimmte Zeiten beschränkt wird und in den übrigen Zeiten entsprechend verhindert werden kann.
Petitum/Beschluss: Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf dem Fleetplatz und dem Edith-Stein-Platz feste Lieferzeiten festgeschrieben und umgesetzt werden. Auf beiden Plätzen soll das Befahren durch Lieferverkehr wochentags in der Zeit von 0:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 19:00 Uhr bis 0:00 Uhr erlaubt werden. In der übrigen Zeit bleibt das Befahren weiterhin untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Marktzeiten (samstags auf dem Fleetplatz sowie freitags auf dem Edith-Stein-Platz). Auf die entsprechenden Lieferzeiten soll mit Schildern hingewiesen werden.
Anlage/n:
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