Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0018
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Sachverhalt: Die Bezirksversammlung legt die Mitgliederzahl für den Kulturausschuss gem. § 16 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) auf 9 Mitglieder fest. Folgende Mitglieder und Vertreterinnen und Vertreter wurden von den Fraktionen benannt:
Petitum/Beschluss: Die Bezirksversammlung bestellt gemäß § 36 Absatz 1 GO i.V.m. §§ 16 und 17 BezVG vorstehend genannte Mitglieder und Stellvertretungen des Kulturausschusses, vorbehaltlich der abschließenden Prüfung der Voraussetzungen.
Anlage/n: ---
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