Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0064
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Sachverhalt: Antrag der BAbg. Kleszcz, Gabriel. Omniczynski und SPD-Fraktion
Das Gebiet um die Brookkehre in Bergedorf ist zwar als Gewerbegebiet ausgewiesen, tatsächlich gibt es in diesem Gebiet aber vielfältigste Nutzungen: neben Gewerbe z.B. auch kirchliche Einrichtungen, eine Kindertagesstätte und nicht gerade wenige Wohnungen.
Deshalb hat die Bezirksversammlung auch – mit zeitlicher Befristung - die Errichtung eines Containerdorfes zur öffentlichen Unterbringung von Wohnungslosen und Zuwanderern akzeptiert. In der Debatte darüber wurde aber erneut sehr deutlich, dass Hamburg nicht nur kurzfristige Unterbringungsmöglichkeiten braucht. Die Bezirksversammlung Bergedorf hat sich schon mehrfach dafür ausgesprochen, für Wohnungslose und Zuwanderer auch Angebote mit Wohnungsbaustandard zu schaffen. Insbesondere für Zuwanderer, die als Bürgerkriegsflüchtlinge hier „geduldet“ werden und die sehr wahrscheinlich längere Zeit hier bleiben werden, ist es nicht zumutbar, über viele Jahre in Containern leben zu müssen.
Neben der Fläche, auf der das neue Containerdorf errichtet werden soll, gibt es noch eine freie Fläche. Hier könnte man Wohnungen für die öffentliche Unterbringung bauen. Da Wohnungsbau an dieser Stelle aber nicht zu Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivitäten der vorhandenen Gewerbebetriebe führen soll, muss sorgfältig geprüft werden, unter welchen tatsächlichen und planungsrechtlichen Bedingungen dort Wohnungsbau betrieben werden könnte. Dabei sollte sich die Prüfung aber nicht nur auf dieses Grundstück beziehen, sondern das Gesamtgebiet Brookkehre umfassen.
Petitum/Beschluss: Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Das Bezirksamt erstellt eine Untersuchung der gegenwärtigen Bebauungs- und Nutzungsstruktur im Bereich der Brookkehre. Ziel dieser Untersuchung ist - die Darstellung von städtebaulichen Grundzügen sowie Besonderheiten, - die Darstellung der Nutzungen und deren gegenwärtige planungs- und baurechtliche Beurteilung, - die Darstellung von städtebaulichen und planungsrechtlichen Konflikten und Handlungserfordernissen und - die Ableitung und Abgrenzung eines zusammenhängenden Entwicklungsbereiches für den Bereich Brookkehre.
2. Auf der Grundlage der Untersuchung der gegenwärtigen Bebauungs- und Nutzungsstruktur, erarbeitet das Bezirksamt Vorschläge für städtebauliche und planungsrechtliche Lösungsansätze für den Entwicklungsbereich Brookkehre.
Das Bezirksamt soll bei den Lösungsansätzen folgende Punkte berücksichtigen:
2.1. Die bisherigen wesentlichen Nutzungen sollen grundsätzlich im Entwicklungsgebiet weiterhin baurechtlich zulässig sein, soweit diese nicht den informellen Planungsgrundsätzen (Vergnügungsstättenkonzept, Einzelhandelskonzept) des Bezirkes entgegenstehen.
2.2. Das Bezirksamt prüft, in welcher Art, in welchem Maß und in welchen Lagen die Nutzung „Wohnen“ im Entwicklungsgebiet planungsrechtlich gesichert bzw. entwickelt werden kann. Insbesondere ist die Entwicklung und Verortung von Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung im Wohnungsbaustandard zu prüfen.
3. Das Bezirksamt erarbeitet anhand der Ergebnisse der Untersuchung der gegenwärtigen Bebauungs- und Nutzungsstruktur und der städtebaulichen und planungsrechtlichen Lösungsansätze einen Masterplan, der als Vorstufe des förmlichen Bebauungsplanverfahrens gedacht ist.
4. Das Bezirksamt legt dem Stadtentwicklungsausschuss die Ergebnisse der Punkte 1., 2. und 3. in einer der kommenden Stadtentwicklungsausschusssitzungen zur weiteren Beratung vor.
Anlage/n:
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