Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0107
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Sachverhalt: Antrag der BAbg. Schumacher und Fraktion der CDU der BAbg. Gündüz und Fraktion der SPD des BAbg. Krönker und Fraktion Die Grünen des BAbg. Jobs und Fraktion DIE LINKE
Die Häuser Boberger Anger 119, 121, 127 und 129 sind Wohnanlagen für ältere und behinderte Mitbürger. Sie werden betreut durch die AWO. Aufgrund eines interfraktionell geführten Gesprächs mit den Hausbewohnern wurde anlässlich der Wahl im Mai 2014 seitens der Bürger beklagt, dass die Häuser 127 und 129 dem Wahllokal Schule Weidemoor 1 (Straßenverzeichnis für die Bezirkswahl 2014, Seite 84 Nummer 601.33) zugeordnet sind.
Dieses ca. 1,2 km entfernte Wahllokal ist für die Mehrzahl der Bewohner genannter Häuser nur unter beschwerlichen Umständen erreichbar, zumal der Rückweg, die Strecke über den Schulredder, mit einem relativ steilen Anstieg (für die Bewohner) bewältigt werden muss. Ein Fahrzeug steht der Mehrzahl der Hausbewohner nicht zur Verfügung, eine Fahrgelegenheit durch die AWO wird nicht vermittelt. Eine Briefwahl ist ebenfalls für die Mehrheit der Bewohner der genannten Häuser ausgeschlossen: „Wir sind früher immer zur Wahl gegangen“. In der Schule Heidhorst, nur ca. 50 – 100 m von den Wohngebäuden entfernt, ist ebenfalls ein Wahllokal (Nr. 601.34). Dieses ist gut zu erreichen, die Bewohner können es jedoch nicht nutzen, da sie dem Wahllokal Weidemoor zugeordnet sind. Ergebnis ist eine geringe Wahlbeteiligung.
Darüber hinaus sollte der Gesamtsituation der Zuordnung zu Wahllokalen in diesem Bereich Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der gesamte Bereich rund um die Straßen Boberger Höhe, Boberger Anger, Boberger Lohe und Boberger Aue ist ein für sich abgeschlossenes Quartier und dem Wahllokal in der Schule Weidemoor 1 zugeordnet. Jeder Wähler muss zwangsläufig bei der Wahl am Wahllokal in der Grundschule Heidhorst vorbei. Diese Zuordnung erschließt sich nicht wirklich.
Petitum/Beschluss:
Anlage/n: Lageplan
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