Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - 20-0107  

 
 
Betreff: Änderung der Zuordnung von Wahllokalen in Boberg
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
Verfasserin:CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
Fraktion GRÜNE Bergedorf
Aktenzeichen:120.80-20
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
25.09.2014 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Antrag der BAbg. Schumacher und Fraktion der CDU

der BAbg. Gündüz und Fraktion der SPD

des BAbg. Krönker und Fraktion Die Grünen

des BAbg. Jobs und Fraktion DIE LINKE

 

Die Häuser Boberger Anger 119, 121, 127 und 129 sind Wohnanlagen für ältere und behinderte Mitbürger. Sie werden betreut durch die AWO. Aufgrund eines interfraktionell geführten Gesprächs mit den Hausbewohnern wurde anlässlich der Wahl im Mai 2014 seitens der Bürger beklagt, dass die Häuser 127 und 129 dem Wahllokal Schule Weidemoor 1 (Straßenverzeichnis für die Bezirkswahl 2014, Seite 84 Nummer 601.33) zugeordnet sind.

 

Dieses ca. 1,2 km entfernte Wahllokal ist für die Mehrzahl der Bewohner genannter Häuser nur unter beschwerlichen Umständen erreichbar, zumal der Rückweg, die Strecke über den Schulredder, mit einem relativ steilen Anstieg (für die Bewohner) bewältigt werden muss. Ein Fahrzeug steht der Mehrzahl der Hausbewohner nicht zur Verfügung, eine Fahrgelegenheit durch die AWO wird nicht vermittelt. Eine Briefwahl ist ebenfalls für die Mehrheit der Bewohner der genannten Häuser ausgeschlossen: „Wir sind früher immer zur Wahl gegangen“.

In der Schule Heidhorst, nur ca. 50 – 100 m von den Wohngebäuden entfernt, ist ebenfalls ein Wahllokal (Nr. 601.34). Dieses ist gut zu erreichen, die Bewohner können es jedoch nicht nutzen, da sie dem Wahllokal Weidemoor zugeordnet sind. Ergebnis ist eine geringe Wahlbeteiligung.

 

Darüber hinaus sollte der Gesamtsituation der Zuordnung zu Wahllokalen in diesem Bereich Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der gesamte Bereich rund um die Straßen Boberger Höhe, Boberger Anger, Boberger Lohe und Boberger Aue ist ein für sich abgeschlossenes Quartier und dem Wahllokal in der Schule Weidemoor 1 zugeordnet. Jeder Wähler muss zwangsläufig bei der Wahl am Wahllokal in der Grundschule Heidhorst vorbei. Diese Zuordnung erschließt sich nicht wirklich.

 

 


Petitum/Beschluss:

  1. Der Bezirksamtsleiter setzt sich gemeinsam mit dem Kreiswahlleiter bei der entsprechenden Landeswahlstelle dafür ein, die Häuser Boberger Anger 127 und 129, die ausschließlich die Alten- und Behindertenwohnanlage beherbergen, aus dem Wahlverzeichnis Weidemoor (Nr. 601.33), sofern sie dort zugeordnet sind, herauszunehmen und dem Wahlverzeichnis Schule Heidhorst (Nr. 601.34) zuzuordnen.

 

  1. Der Bezirksamtsleiter regt bei der Landeswahlstelle an zu prüfen, ob nicht der gesamte Bereich rund um die Straßen Boberger Höhe, Boberger Anger, Boberger Lohe und Boberger Aue dem Wahllokal in der Grundschule Heidhorst zugeordnet wird.

 

  1. Der Bezirksamtsleiter berichtet im Hauptausschuss über seine Bemühungen und die Ergebnisse.

 

 

 


Anlage/n:

Lageplan

 

Stammbaum:
20-0107   Änderung der Zuordnung von Wahllokalen in Boberg   Dezernat Steuerung und Service   Antrag
20-0107.1   Änderung der Zuordnung von Wahllokalen in Boberg - beschlossene Fassung, BV am 25.09.2014   Dezernat Steuerung und Service   Antrag
20-0107.2   Änderung der Zuordnung von Wahllokalen in Boberg   Interner Service, Gremienbetreuung und Wahlen   Mitteilung