Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - 20-0131  

 
 
Betreff: Ausfallbürgschaft für die Woche des Gedenkens
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
Verfasserin:SPD-FraktionAktenzeichen:986.90-08
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
25.09.2014 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

der BAbg. Strehlow und SPD-Fraktion

der BAbg. Garbers und CDU-Fraktion

der BAbg. Lühr und Fraktion Die Grünen

der BAbg. Jobs, Mirbach, Sturmhoebel, Winkler und Fraktion DIE LINKE

 

 

Auch in diesem Jahr findet wieder eine „Woche des Gedenkens“ statt, organisiert von der AG Gedenken des Bergedorfer Rathausbündnisses gegen rechts. Vom 07. bis zum 16. November 2014 gibt es wieder eine ganze Reihe von Veranstaltungen rund um das Thema Rechtsextremismus und Nationalsozialismus. Dazu gehören u.a. eine Podiumsdiskussion zum Thema „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ mit Beate Klarsfeld und Dr. Ulrich Schneider und eine Lesung gegen das Vergessen in der Kirche St. Petri und Pauli.

 

Zum Auftakt der „Woche des Gedenkens“ ist eine Ausstellung der Kölner Künstlerin Karin Richert geplant, die in der politischen Fotodokumentation „IM RECHTEN LICHT“ Erscheinungsformen rechter Parteien und Gruppierungen auf Demonstrationen dokumentiert. Die Fotos sollen auf „Roll-Ups“ aufgebracht und ausgestellt werden. Die Ausstellung kann so auch künftig für andere Interessenten zur Verfügung gestellt werden.

 

Zur Herstellung der Ausstellung wurden bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Mittel aus dem Programm zur „Förderung einer Maßnahme zur Stärkung von Demokratie und Toleranz“ beantragt. Vor Mitte Oktober ist jedoch nicht mit einem (positiven) Bescheid zu rechnen. Andererseits muss das Programmheft als wichtigster Werbeträger für die „Woche des Gedenkens“ bald in Druck gehen, so dass die Organisatoren jetzt vor der Fragen stehen, ob und wie die Ausstellung stattfinden kann.

 

In einer abgespeckten Form mit ausgedruckten und laminierten Bildern entstünden immer noch Kosten von rund 500 Euro für die Produktion der Ausstellung, die die Organisatoren aus den bereits bewilligten Kultursondermitteln nicht begleichen können. Um die Durchführung der Ausstellung zu gewährleisten, wäre eine Ausfallbürgschaft von zumindest 500 Euro nötig, damit die Organisatoren im Falle eines nicht zu erwartenden negativen Bescheids der Behörde nicht auf den Ausstellungskosten sitzen bleiben.

 

 


Petitum/Beschluss:

Wir beantragen deshalb, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Aus den Kultursondermitteln werden der AG Gedenken für die Durchführung der Ausstellung „IM RECHTEN LICHT“ 500,- Euro als Ausfallbürgschaft bewilligt.

 

 


Anlage/n:

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