Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0123.1
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Sachverhalt: Kleine Anfrage der BAbg. Kotzbau und SPD-Fraktion
Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle im Dienstleistungszentrum Bergedorf ist die öffentliche Anlaufstelle für alle Bergedorferinnen und Bergedorfer, die durch Mietschulden, Arbeitsplatzverlust oder andere Schicksalsschläge von der Obdachlosigkeit bedroht sind oder bereits ohne Obdach sind. Im Fokus der Arbeit steht die Sicherung des eventuell noch bestehenden Mietverhältnisses. Hier wird Kontakt zu dem Vermieter aufgenommen und über mögliche Lösungen gesprochen. Weiter gehört auch die Wohnungsvermittlung zu dem Aufgabengebiet der Fachstelle. Gerade Menschen, die akut in die Obdachlosigkeit gerutscht sind, nehmen dieses Angebot in Anspruch und melden sich im Dienstleistungszentrum. Auf Grund des derzeitig großen Zulauf von Flüchtlingen und Asylbewerbern gibt es auch für die Fachstelle für Wohnungsnotfälle Engpässe bei den Wohnunterkünften. Derzeit ist die Suche nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für die Flüchtlinge und Asylbewerber vorrangig. Dabei werden selbstverständlich auch Unterbringungen genutzt, welche sonst durch die Fachstelle für Wohnungsnotfälle vergeben werden.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 22. September 2014 wie folgt:
a) Wenn ja, wie viele Unterbringungsmöglichkeiten sind vorhanden? (bitte Anzahl der Wohnungen und der Quadratmeter der Unterbringungen auflisten)
Das Bezirksamt Bergedorf verfügt über keine eigenen Unterbringungsmöglichkeiten für Wohnungslose. Die Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten zentral durch die Anstalt öffentliche Rechts f & w fördern und wohnen (f & w). Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle fragt in jedem Einzelfall bei f & w eine Unterbringungsmöglichkeit nach. Die Versorgung mit einem Unterkunftsplatz orientiert sich an den freien Kapazitäten und dem konkreten Platzbedarf und erfolgt deshalb regelmäßig auch außerhalb des Bezirks Bergedorf. Die Unterbringung erfolgt abhängig vom Bedarf und den Unterbringungsmöglichkeiten in Gemeinschafts– oder Familienunterkünften.
Freie Kapazitäten für Wohnungsnotfälle stehen in Hamburg nur in äußerst begrenztem Umfang zur Verfügung. Der Verfügungsrahmen ändert sich täglich. Es gibt keine festgelegte Anzahl von Wohnungen oder Plätze für aktuelle Notfälle. Wohnungen in Familienunterkünften können nur noch ausnahmsweise zur Verfügung gestellt werden. Ihre Größe variiert je nach Standort. In Bergedorf befinden sich zwei Familienwohnunterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinheiten: Ladenbeker Furtweg und Rahel-Varnhagen-Weg.
b) Wenn nein, wie, wo und durch wen wird hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern derzeit geholfen und wo kommen die Hilfesuchenden unter?
Bei durch Mietschulden oder vertragswidrigen Verhaltens von Wohnungslosigkeit bedrohten Bürgerinnen und Bürgern, deren Mietverhältnis gekündigt oder bei denen bereits eine Räumungsklage anhängig ist, prüft die Fachstelle für Wohnungsnotfälle die Möglichkeiten der Wohnungssicherung. Bei ca. 80% der abgeschlossenen Fälle kann die Wohnung durch Übernahme der Mietschulden oder durch Vermittlungsgespräche mit dem Vermieter gesichert werden. Ein anderer Teil kann sich selbst helfen (bspw. durch Vereinbarung von Ratenzahlung) oder lehnt Hilfen der Fachstelle ab. Die hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger ohne Obdach sind überwiegend aus anderen Bundesländern zugezogene Personen und Familien, die zunächst bei Bergedorfer Freunden und Verwandten wohnen, bei denen aber die räumliche oder persönliche Situation ein weiteres Zusammenwohnen nicht länger möglich erscheinen lässt. Die Verweildauer in Hamburg bzw. Bergedorf ist regelmäßig schon so lang, dass die hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger regelmäßig nicht mehr an ihren Herkunftsort verwiesen werden können.
Mit den Betroffenen wird über alle Möglichkeiten der Selbsthilfe gesprochen und über das Hilfesystem informiert. Obdachlose Haushalte werden von f&w im Rahmen der verfügbaren Plätze untergebracht, ggf. auf eine Warteliste gesetzt. Gelingt eine Unterbringung durch f&w nicht, werden Einzelpersonen auf Übernachtungsstätten verwiesen. In vielen Fällen wird dieses Angebot jedoch nicht angenommen. Diese Personen halten sich weiter auf der Straße, bei verschiedenen Freunden, Bekannten oder Verwandten auf. In wenigen Einzelfällen wird für obdachlose Familien mit kleinen Kindern vorübergehend eine Hotelunterbringung veranlasst bis eine Wohnung oder ein Platz in einer Unterkunft zur Verfügung steht. Hotelunterbringungen sind größtenteils für Familien aus anderen EU-Staaten erforderlich.
Wohnungen stehen der Fachstelle für Wohnungsnotfälle als Unterbringungsmöglichkeit unmittelbar nicht zur Verfügung. Die als vordringlich wohnungssuchend anerkannten Haushalte der Fachstelle und des Bereichs Wohnungsangelegenheiten werden bestimmten Wohnungsunternehmen benannt, die eine freie Wohnung gemeldet haben und sich für einen von mehreren vorgeschlagenen Bewerbern entscheiden.
Bei f&w konnten im Zeitraum Januar bis August 2014 insgesamt 89 Haushalte aus Bergedorf öffentlich-rechtlich untergebracht werden. Zur Anzahl der am Tag der festgestellten Unterbringungsvoraussetzungen nicht untergebrachten Haushalte:
Stand 31.08.2014 bezogen auf die nicht unterzubringenden Haushalte: 76% alleinstehende Männer, 9% alleinstehende Frauen und 15% Familien.
Die Unterbringungsmöglichkeiten der Fachstelle für Wohnungsnotfälle sind unmittelbar von den Rahmenbedingen auf dem Wohnungsmarkt und den Platzkapazitäten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung abhängig. Mittel- und langfristig ist mit einer Entspannung durch das Senatsprogramm zur Intensivierung des Wohnungsbaus (Bündnis für das Wohnen, Vertrag für Hamburg) zu rechnen, kurz- und mittelfristig durch den Ausbau der Platzkapazitäten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, wie derzeit beispielweise durch die vom Senat beschlossenen Sofortmaßnahmen. Aufgrund der Versorgungsverpflichtung gegenüber Flüchtlingen sind die konkreten Auswirkungen für die Klienten der Fachstelle für Wohnungsnotfälle nicht prognostizierbar.
Die psychische Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle für Wohnungsnotfälle ist sehr hoch. Sie werden täglich mit obdachlosen Menschen in prekären Verhältnissen konfrontiert, die sie nicht versorgen können. Die Anzahl der Vorsprachen dieser Hilfe suchenden Menschen nimmt zu und sie sind zeitlich umfangreicher, weil immer wieder aus naheliegenden Gründen beharrlich und flehentlich nach Unterbringung nachgesucht wird. Die Gespräche sind von Verzweiflung, Enttäuschung und Wut geprägt. Dabei sind die Hilfe suchenden Menschen teilweise ohnehin bereits aufgrund multipler Problemlagen und psychischer Störungen oder Erkrankungen belastet. Die Fachstellenmitarbeiter fungieren quasi als Puffer. Sie müssen zwischen schlimmen Notlagen die schlimmste identifizieren und ihr abhelfen. Die Suche nach einem Platz in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung oder ggf. im Hotel ist zeitintensiv. Für im Hotel untergebrachte Personen setzt sich die Suche nach einem Platz in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung oder ggf. nach eigenem Wohnraum fort. Zu wissen, dass ein obdachloser Alleinstehender eine Übernachtungsstätte nicht aufgesucht hat, sondern eventuell bereits mehrere Nächte unter freiem Himmel oder in öffentlichen Räumen verbracht hat, ist hoch belastend.
Petitum/Beschluss: ---
Anlage/n: ---
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