Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - 20-0121.1  

 
 
Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung Moorfleeter Kirchenweg
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antwort
Verfasserin:SPD-FraktionAktenzeichen:647.00-02
  Bezüglich:
20-0121
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
30.10.2014 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Kleine Anfrage der Herren Martens, Gabriel, Jarchow und SPD-Fraktion

 

Der Moorfleeter Kirchenweg hatte vor der Sanierung außer Beschränkung der Achslast und Einschränkung der Nutzung („nur für Anlieger“) auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Gründe dafür waren der schlechte Zustand der Straße und das schmale Straßenprofil. Diese Einschränkung der zulässigen Geschwindigkeit ist an der Einmündung an der Straße Sandwisch auch noch gegeben, an der Einmündung am Moorfleeter Deich jedoch nicht mehr.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 19. September 2014 wie folgt:

 

1. Welches sind die Gründe für die einseitige Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung am Anfang der Straße Moorfleeter Deich?

 

2. Besteht die Absicht, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/H am Beginn des Kirchenweges beim Moorfleeter Deich wieder herzustellen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 1 und 2:

Das Verkehrszeichen mit der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Km/h wurde entwendet. Es wird umgehend erneuert.

 


Petitum/Beschluss: ---

 


Anlage/n: ---     

Stammbaum:
20-0121   Geschwindigkeitsbeschränkung Moorfleeter Kirchenweg   Dezernat Steuerung und Service   Kleine Anfrage nach § 24 BezVG
20-0121.1   Geschwindigkeitsbeschränkung Moorfleeter Kirchenweg   Dezernat Steuerung und Service   Antwort