Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0195.1
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Sachverhalt: Kleine Anfrage der BAbg. Gündüz, Kotzbau und SPD-Fraktion
Öffentliche Toiletten sind für alle Menschen wichtig. Doch für Rollstuhlfahrer und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind die öffentlichen Behinderten-WCs unerlässlich, um sich frei im öffentlichen Raum bewegen zu können. Deshalb müssen diese WCs immer funktionsfähig und zugänglich sein. Nun ist der Behinderten-Arbeitsgemeinschaft Bergedorf (BAG) von Nutzern berichtet worden, dass es Probleme beim Behinderten-WC am Lohbrügger Markt mit dem Türschloss und beim Behinderten-WC im „Café-Klo“ in der Alten Holstenstraße mit der Wasserspülung gegeben habe. Beim „Café-Klo“ ist das Behinderten-WC zudem durch diverse abgestellte Gegenstände in der Nutzung eingeschränkt (siehe Fotos in der Anlage). Auf diese Probleme ist bereits in der Kleinen Anfrage XIX-1984.1 hingewiesen worden.
Wir fragen deshalb das Bezirksamt:
Generell wird zunächst angemerkt, dass Planung und Koordination des Betriebes öffentlicher WC-Anlagen nicht dem Aufgabenbereich des Bezirksamts zugeordnet sind. Zuständig dafür ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU). In diesem Zusammenhang wird auf ein aktuelles Schreiben der BSU und die darin enthaltene Bitte um Stellungnahme an die Bezirksversammlungen der Bezirksämter verwiesen (vgl. Anlage). Die mit dem Schreiben der BSU verbundene Tabelle über die öffentlichen WCs ist in Teilen korrekturbedürftig. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:
In der Innenstadt Bergedorfs werden neben dem in der Alten Holstenstraße betriebenen Behinderten-WC weitere am Lohbrügger Markt sowie am Herzog-Karl-Friedrich-Platz betrieben.
Nein.
Das Öffentliche WC am Lohbrügger Markt befindet sich in Privateigentum; es ist im Zusammenhang mit einem unmittelbar daneben befindlichen Gastronomiebetrieb verpachtet. Auch das WC in der Alten Holstenstraße (am Schloßteich) ist von der Sprinkenhof AG an einen privaten Betreiber verpachtet, der es weiter unterverpachtet hat. Beschwerden sind folglich an den jeweiligen Pächter bzw. den Vermieter zu richten.
Ja, dies ist nach Erhalt der Kleinen Anfrage geschehen. Es wird ein Hinweis angebracht, dass man sich an das benachbarte Bistro wenden kann. Die Sprinkenhof AG wird eine gleichlautende Bitte erhalten.
Dazu ist dem Bezirksamt nichts bekannt.
Nein, vgl. Vorwort.
Dazu ist dem Bezirksamt nichts bekannt.
Nein, dies würde in den Aufgabenbereich der BSU fallen.
Petitum/Beschluss: ---
Anlagen: 3 Fotos vom Behinderten-WC des Café-Klo; Schreiben der BSU
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