Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0216
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Sachverhalt: Antrag der BAbg. Sturmhoebel, Jobs, Mirbach, Winkler - Fraktion DIE LINKE In der Drucksache XIX-1651.2 (Kleine Anfrage der LINKEN vom 07.10.2013) antwortet die Kulturbehörde und das Bezirksamt auf die Frage nach dem aktuellen Stand der Übertragung des Schlosses an die HGV: „Die Kulturbehörde hat angeregt, in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Bezirksamt und der Finanzbehörde (Liegenschaftsverwaltung) das weitere Vorgehen abzustimmen.“ In der Drucksache 20/13205 der Bürgerschaft vom 30.09.2014 steht in der Anlage 5 auf Seite 56/57 zum Bergedorfer Schloss: „Gemäß Bürgerschaftsbeschluss (Drucksache 20/5704) wurden das Museum für Bergedorf und die Vierlande sowie das Rieck Haus aus der Stiftung Historische Museen Hamburg herausgelöst. Für die Überführung in die Zuständigkeit des Bezirksamtes Bergedorf ist eine Übertragung der Grundstücke und Immobilien in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes sowie die unentgeltliche Übertragung des gesteigerten Nutzungsrechts an die HGV vorgesehen. DIE Übertragung des gesteigerten Nutzungsrechts für das Rieck Haus an die HGV ist bereits zum 1.Januar 2003 vorgenommen worden und steht nun nur noch für das Bergedorfer Schloss aus. Für das Bergedorfer Schloss beträgt der Wert des gesteigerten Nutzungsrechts ein Euro.“ Weiterhin steht auf Seite 11 unter Artikel 14 Nr. 5 folgendes: „Unentgeltliche Überlassung von Gebäuden um Kosten für kulturelle Folgenutzungen niedrig zu halten, soll die Überlassung zur unentgeltlichen Nutzung (im Sinne eines gesteigerten Nutzungsrechts) für das Bergedorfer Schloss und die Anbauten des Archäologischen Museums Harburg zugelassen werden.“ Vor diesem Hintergrund beantragen wir folgendes:
Petitum/Beschluss: Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Anlage/n: ---
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