Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0246
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Sachverhalt: Antrag der BAbg. Kleszcz, Strehlow, Gabriel und SPD-Fraktion BAbg. Lühr, Rüssau und Grünen-Fraktion
Der bauliche und kulturelle Erhalt des Bergedorfer Schlosses liegt dem Bezirk und der Bezirksversammlung Bergedorf besonders am Herzen. Denn das Bergedorfer Schloss ist die einzige heute noch vollständig erhaltene Burganlage in der Stadt Hamburg. Ferner ist es nicht nur Heimat des Museums für Bergedorf und die Vierlande, sondern auch wichtiger Treffpunkt für kulturelle Veranstaltungen und Begegnungen.
Vor ca. zwei Jahren wurde festgestellt, dass am Gebäude erhebliche Schäden zu verzeichnen sind. Zwar wurden 2001 erste Grundinstandsetzungen am Bergedorfer Schloss vorgenommen, jedoch umfassten diese nur Teilbereiche des Schlosses und dienten der Werterhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes. Aufgrund von Eingriffen in die Bausubstanz, nicht sachgemäßer Instandhaltungsmaßnahmen und durch Witterungseinflüsse sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen notwendig geworden. Dies hat nicht nur die Bauwerksuntersuchung des Jahres 2012 ergeben, sondern auch die vor kurzem erstellte Haushaltsunterlage Bau. Diese bezifferte die notwendigen anfallenden Sanierungsmaßnahmen auf eine Summe von rund 2,6 Millionen Euro. Die Maßnahmen müssen zwingend kurzfristig umgesetzt werden, damit das Bauwerk keine weiteren Schäden erleidet. Die Sanierung darf deswegen nicht weiter aufgeschoben werden.
Die Hamburgische Bürgerschaft hat auf Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion für die notwendige Sanierung des Bergedorfer Schlosses 2,1 Millionen Euro aus dem mit insgesamt 20 Millionen Euro begrenzten „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ zur Verfügung gestellt und somit einen Großteil der Verantwortung für die Sanierung übernommen.
Damit das Bergedorfer Schloss in seiner Bausubstanz nachhaltig fit für die Zukunft gemacht werden kann, ist es angebracht und notwendig, dass auch Bergedorf seinen Beitrag zu der Sanierung des Bergedorfer Schlosses leistet und sich somit zu seiner Verantwortung für das Bergedorfer Schloss bekennt. Vor dem Hintergrund, dass die BWVI die Kosten für die „Brücke über den Schleusengraben“ aus dem Haushalt der Fachbehörde finanziert und damit die Zweckbindung der durch die Bezirksversammlung bereitgestellten Mittel entfällt, beantragen wir die weiteren notwendigen Kosten der Schlosssanierung aus den zurückgehaltenen Mitteln zu finanzieren.
Petitum/Beschluss: Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Anlage/n: ---
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