Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0206.1
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Sachverhalt: Auskunftsersuchen der BAbg. Garbers, Froh, Wegner der Herren Gronau, Allmers und Fraktion der CDU
Die Brutbestände von Wildgänsen haben in Hamburg, insbesondere in den Vier- und Marschlanden, stark zugenommen. Besonders Graugänse richten zum einen auf landwirtschaftlichen Flächen deutliche Fraßschäden an. Zudem belasten die Exkremente der exponentiell wachsenden Wildgänsepopulation zunehmend die Gewässer. Dagegen ist die Jagd verhältnismäßig wirkungslos, um Wildgänsebestände nachhaltig einzuschränken. Auf Initiative der Landwirtschaftskammer wurde, unter Beteiligung des NABU und anderer Akteure, ein Maßnahmenpaket im Arbeitskreis Gänse zur Begrenzung der finanziellen Einbußen der Landwirtschaft sowie zur Etablierung einer nachhaltigen und ökologisch verträglichen Gänsebestandsbewirtschaftung erarbeitet. Wir fragen daher:
Die Brutbestände der Grau- und Kanadagans haben überregional und auch in den Vier- und Marschlanden zugenommen. Die Pflicht der Hege, die auch eine Vermeidung von Wildschäden mit einschließt, obliegt den Grundeigentümern, in Gemeinschaftsjagdbezirken vor allem den Jagdgenossenschaften beziehungsweise den von ihnen ermächtigten Jagdausübungsberech-tigten. Um exemplarisch die Möglichkeiten aller betroffenen Akteure zu prüfen, wurde ein Ar-beitskreis Gänse mit dem Ziel gegründet, Schäden durch einheimische Wildgänse zu minimieren. Im Arbeitskreis Gänse der Landwirtschaftskammer wurde bis zum Abschlusstreffen am 4. November 2014 unter Beteiligung betroffener Landwirte, des Bauernverbandes, des Naturschutzes und der Jagd, den Bezirksfraktionen, dem Bezirksamt, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ausführlich über ein mögliches Gänsemanagement diskutiert. Dabei haben sich verschiedene Maßnahmenansätze zur Eindämmung von Schäden in landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen durch Wildgänse aus verschiedenen Gründen als nicht praktikabel erwiesen. Der Arbeitskreis Gänse stellte am Ende fest, dass ein wirksames Maßnahmenpaket nicht etabliert werden kann. Die Voraussetzungen für einen Beitrag der Jagdgenossenschaft zur Minimierung der Gänseschäden wurden durch eine Änderung der Jagdzeiten geschaffen. Darüber hinaus gibt es immer noch die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung vom Jagdverbot zur Vermeidung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen zu erhalten. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) die Fragen vom 11. November 2014 unter Beteiligung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt:
Zu 1.: Ja, soweit sich die betroffenen Landwirte mit ihren Anliegen im Arbeitskreis Gänse eingebracht haben. Die Auswirkungen der wachsenden Wildgansbestände auf die Landwirtschaft im Bezirk Bergedorf allgemein wurden nicht geprüft. Das Gutachten der BSU „Vorkommen von Gänsen in den Vier- und Marschlanden 2011“ beinhaltet eine Literaturrecherche zur grundsätzlichen Wirkung erhöhter Gänsevorkommen auf landwirtschaftliche Flächen. Es ist davon auszugehen, dass diese Wirkungen in vergleichbarer Weise auch in Hamburg auftreten. Einzelflächen bezogene Untersuchungen wurden im Rahmen des Pilotprojektes des AK Gänse und im Jahr 2009 von der Landwirtschaftskammer Hamburg vorgenommen. Alle Ergebnisse wurden im AK Gänse kommuniziert und sind damit den Antragstellern bekannt. Da flächen- und betriebsbezogene Untersuchungen extrem aufwändig und die Ergebnisse nicht generell auf andere Flächen übertragbar sind, werden weitere Untersuchungen nicht durchgeführt.
Zu 2.: Nein. Die Auswirkungen der Exkremente der Wildgänsepopulationen auf die Gewässer wurden nicht speziell geprüft. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.
Zu 3.: Nein. Es ist analytisch nicht möglich, Nährstoffe aus Exkrementen gegenüber Nährstoffen aus anderen Einträgen zu differenzieren.
Eine Quantifizierung der verschiedenen Eintragspfade von Nährstoffeinflüssen liegt für die Vier- und Marschlande nicht vor. Zur Erstellung einer differenzierten Gesamtbilanz der Emissionen, Einleitungen und Verluste von Nährstoffen (P, N) müssten sehr aufwendig Daten zu verschiedenen punktuellen und diffusen Eintragspfaden erhoben, ausgewertet und ebenso Verluste durch z.B. Denitrifikation berücksichtigt werden.
Überschlagsweise wurde jedoch eine Nährstofffrachtenermittlung in der Dove-Elbe durchgeführt. Hierfür wurden die gemessenen Nährstoffkonzentrationen der Messstelle Tatenberger Schleuse verwendet, die im Rahmen der operativen Überwachung nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie erhoben werden sowie die hochgerechnete Abflussmenge des Einzugsgebietes.
Die Nährstoffeinträge durch Wildvogelexkremente in die Dove-Elbe wurden auf Basis von zwei Gutachten abgeschätzt:
-Mitschke (2011), Vorkommen von Gänsen in den Vier- und Marschlanden 2011 -Ritterbusch (2013), Nährstoffeintrag durch Gänse in Seen (Fallbeispiel aus Brandenburg)
Die durch Abschätzung ermittelten Nährstoffeinträge in die Dove-Elbe durch Wildvogelexkremente im Verhältnis zur durch Hochrechnung ermittelten Gesamtnährstofffracht der Dove-Elbe sind jedoch vernachlässigbar (kleiner 2%).
Zu 4.: Von der BSU werden keine Maßnahmen eingesetzt, um die Wildgansbestände einzuschränken. Aus ökologischen Gründen sind derartige Maßnahmen nicht geboten, da wildlebende Gänse derzeit keine Schäden am Naturhaushalt hervorrufen. Es wird aber weiterhin der Vertragsnaturschutz zur extensiven Bewirtschaftung von Grünlandflächen angeboten. Dieses Instrument kann auch zur Konfliktminderung in der Landwirtschaft beitragen. Für den Ertragsausfall auf den Vertragsnaturschutzflächen im Vergleich zu einer intensiven Nutzung zahlt die BSU eine jährliche Prämie an die Bewirtschafter.
Petitum/Beschluss: ---
Anlage/n: ---
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