Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0243.1
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Sachverhalt: Auskunftsersuchen der BAbg. Kotzbau, Gündüz, Lenné und SPD-Fraktion
In Bergedorf werden nach Fertigstellung der zuletzt bekannt gewordenen weiteren Standorte für die öffentlich-rechtliche Unterbringung circa 2200 Flüchtlinge leben. Auf Grund der derzeitig nicht anders machbaren Dichte in den einzelnen Einrichtungen in Bergedorf ist es umso wichtiger, eine medizinische Notfallversorgung in den Einrichtungen sicherzustellen und auch gewährleisten zu können.
Daher fragen wir:
Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet das Auskunftsersuchen vom 4. Dezember 2014 wie folgt:
Im Zeitraum vom 01.06. - 30.11.2014 wurden durch die Feuerwehr insgesamt 138 Notfallalarmierungen unter den Anschriften der Standorte für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Flüchtlingen im Bezirk Bergedorf dokumentiert. Diese Notfallalarmierungen teilen sich auf die einzelnen Unterbringungseinrichtungen wie folgt auf:
2. Wie ist dabei die Aufteilung zwischen Erkrankungen bei a) Säuglingen/Kindern (bis 6 Jahre) b) Kindern (bis 14 Jahre) c) Jugendlichen (bis 18 Jahre) d) Erwachsenen e) Senioren (> 60 Jahre )
Die Aufteilung der unter 1. genannten Notfallalarmierungen auf die Personengruppen im Sinne der Fragestellung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Bei 6 Notfallalarmierungen konnte kein Alter der Patientinnen oder Patienten ermittelt werden. Bei 25 Notfallalarmierungen erfolgte keine Beförderung von Personen in ein Krankenhaus oder es handelte sich um Fehleinsätze.
Hierüber liegen der Behörde für Inneres und Sport einschließlich der Feuerwehr keine Erkenntnisse vor.
Sprachaufzeichnungen von Notfallmeldungen werden nach 6 Monaten vernichtet und Daten im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht erfasst. Einer Auswertung der vorliegenden Sprachaufzeichnungen war in der für die Beantwortung dieses Auskunftsersuchens nicht möglich.
Petitum/Beschluss: ---
Anlage/n: ---
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