Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - 20-0330.1  

 
 
Betreff: Geruchsbelästigung in Fünfhausen durch die Pumpstation für die Drucksielentwässerung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antwort
Verfasserin:SPD-FraktionBezüglich:
20-0330
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
30.04.2015 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf an Fachausschuss verwiesen   
Regionalausschuss
19.05.2015 
Sitzung des Regionalausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Auskunftsersuchen der BAbg. Gabriel, Jarchow, Urban und SPD-Fraktion

 

In regelmäßigen Abständen gibt es immer wieder starke Geruchsbelästigungen durch die o. a. Pumpstation, obwohl die Stadtentwässerung immer wieder bemüht ist, diese zu verhindern.

 

Besonders fatal daran ist, dass sich auf dem gleichen Grundstück, also in unmittel­­barer Nähe, ein Einkaufszentrum mit Imbiss, Lebensmittel- und Getränkemarkt sowie Poststation befindet.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften von Hamburg Wasser (HWW) wie folgt:

 

Wie will die Stadtentwässerung sicherstellen, dass diese üblen Gerüche dauerhaft unterbunden werden? (Die gleiche Geruchsbelästigung bemängeln die Anwohner in Bergedorf-Süd)

 

Um Anlieger so weit wie möglich vor Geruchsbelästigungen zu schützen, wurde beim Bau des Pumpwerks 1985 ein großes Grundstück als Pumpwerksgelände ausgewiesen. Ende der 1990er Jahre wurde der Bebauungsplan geändert und in unmittelbarer Nachbarschaft des Pumpwerks gebaut. Um die Situation auf den direkt neben dem Pumpwerk liegenden Flächen zu verbessern, wurde eine Abluft- Behandlungsanlage mit Aktivkohlefiltern nachgerüstet. Bisherige Regelung war, dass die Anwohner sich telefonisch beim Entstördienst melden, sobald Gerüche auftreten. Dies ist regelhaft nach ca. zwölf Monaten der Fall, da dann die Filter gesättigt sind und ihre Wirkung nachlässt. Das Filtermaterial wird dann umgehend von der Betriebstechnik erneuert, zuletzt im Januar 2015. Künftig wird HWW das Filtermaterial präventiv vor Ablauf von zwölf Monaten austauschen.

 

Bei der planmäßigen Reinigung nach jeweils vier Wochen wie auch bei einer außerplanmäßigen Beseitigung einer Verstopfung muss der Pumpenschacht geöffnet werden. Aus Gründen der Personensicherheit darf erst nach einer ausreichenden Belüftungszeit am Schacht gearbeitet werden. In dieser Phase kommt es verfahrenstechnisch zu unvermeidbaren Geruchsemissionen in der unmittelbaren Umgebung.

 

Um das Pumpwerk auch in Zukunft zuverlässig betreiben zu können, werden bei Bedarf Anpassungen der technischen Ausrüstung vorgenommen. In 2015 wird eine Leistungserhöhung erfolgen, da die Förderleistung nach Erschließung der Bebauungspläne Kirchwerder 30/ Ochsenwerder 11 und der Neubausiedlung Karkenland nicht mehr ausreicht. Im Zuge der Leistungserhöhung wird es zu mehrtägigen Arbeiten am geöffneten Pumpenschacht kommen, die selbstverständlich auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt werden.

 

Sollte es nicht möglich sein, hier eine wirksame und dauerhafte Lösung zu finden, müssen Alternativen darunter auch Möglichkeiten einer Verlegung der Station, geprüft werden.

 

 

Sollte es nicht möglich sein, hier eine wirksame und dauerhafte Lösung zu finden, müsste über eine Alternative nachgedacht werden, z. B. Verlegung der Station.

 

Welche Lösungen bieten sich hier an und mit welchen Kosten müsste gerechnet werden?

 

Eine Verlagerung des Pumpwerks an einen anderen Standort, der nur als Neubau und aufgrund der technischen Rahmenbedingungen nicht an jedem beliebigen Standort realisierbar wäre, würde voraussichtlich zu Kosten im niedrigen siebenstelligen Bereich liegen. Die Verhältnismäßigkeit wäre angesichts der oben angeführten immissionsschutzrechtlichen Unbedenklichkeit der derzeitigen Situation fraglich.

 

 

 


Petitum/Beschluss:

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Anlage/n:

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Stammbaum:
20-0330   Geruchsbelästigung in Fünfhausen durch die Pumpstation für die Drucksielentwässerung   Dezernat Steuerung und Service   Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG
20-0330.1   Geruchsbelästigung in Fünfhausen durch die Pumpstation für die Drucksielentwässerung   Dezernat Steuerung und Service   Antwort
20-0330.2   Geruchsbelästigung in Fünfhausen durch die Pumpstation für die Drucksielentwässerung   Dezernat Steuerung und Service   Mitteilung