Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0440
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Sachverhalt: Antrag der BAbg. Kleszcz, Gabriel und SPD-Fraktion BAbg. Noetzel, Reichelt und CDU-Fraktion
Die erste frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens ist nicht nur ein gesetzlich gesicherter und notwendiger Verfahrensschritt (§ 3 Abs. 1 BauGB), sondern eine bedeutende Grundlage für die Sicherung der Informationsvermittlung und die Schaffung von Akzeptanz im Stadtentwicklungsprozess. Bürgerinnen und Bürger erhalten bei der „Öffentlichen Plandiskussion“ die Möglichkeit, Fragen zum Bebauungsplanverfahren und dem Vorhaben zu äußern sowie Anregungen und Kritik vorzutragen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit dient vor allem dazu, die von der Planung berührten Belange zu ermitteln und richtig zu bewerten. Für die Bezirkspolitik und das Bezirksamt ist dieser Beteiligungsprozess von besonderer Bedeutung, weil in diesem die Belange der Bürgerinnen und Bürger direkt und von ihnen selber artikuliert werden.
Neuere Ansätze der Öffentlichkeitsbeteiligung können diesen wichtigen Verfahrensschritt nicht nur bereichern, sondern auch dazu führen, dass die individuellen und vielschichtigen Belange der Bürgerinnen und Bürger besser wahrgenommen werden können. Ein Beispiel hierfür ist die Vorstellung und Erörterung von einzelnen Themen, wie z. B. Naturschutz, Verkehr, Lärm, Vorhaben und Städtebau, in Arbeitsgruppen bzw. an Thementischen. Dabei werden, nach der Begrüßung und allgemeinen Vorstellung des Entwurfs des Bebauungsplans, diese Themen durch Fachleute und Gutachter in Kleingruppen vorgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger haben anschließend die Gelegenheit, ihre Fragen und Anregungen vorzubringen. Diese werden protokolliert und anschließend ausgewertet, so dass sie in die Abwägung des Bebauungsplanverfahrens mit einbezogen werden können.
Petitum/Beschluss:
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Das Bezirksamt erarbeitet ein Konzept zur Durchführung von öffentlichen Plandiskussionen, bei denen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten sollen, spezifische Informationen zu einzelnen Themen des Bebauungsplanverfahrens zu erhalten und gleichzeitig zu diesen Themen Fragen und Anforderungen zu formulieren. Dieses Konzept soll sich insbesondere daran orientieren, dass einzelne Themen des Bebauungsplanverfahrens in Arbeitsgruppen oder an Thementischen abgearbeitet werden sollen.
2. Das Bezirksamt stellt das Konzept zunächst per Mitteilung in der Bezirksversammlung, dann in einer der nächsten Stadtentwicklungsausschusssitzungen vor. Der Stadtentwicklungsausschuss entscheidet anschließend, ob und welche öffentliche Plandiskussion auf der Grundlage des ausgearbeiteten Konzepts durchgeführt werden soll.
Anlage/n: ---
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