Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0473
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Antrag der BAbg. Jobs, Mirbach, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE Die Wohn-Pflege-Aufsicht im Bezirk Bergedorf hat vielfältige Aufgaben. Sie berät Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige, führt Kontrollen durch mit dem Ziel, die Nutzerinnen und Nutzer bei der Wahrnehmung ihrer Belange zu stärken, ihre Selbstständigkeit zu wahren und ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Wohn-Pflege-Aufsicht prüft die Qualität der Leistungen, unter anderem hinsichtlich der baulichen Gegebenheiten und der Personalausstattung. Sie unterstützt Betreiber von Einrichtungen bei der Erfüllung der Anforderung des Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes.
In Fällen, bei denen die Wohn-Pflege-Aufsicht Missstände in einer Einrichtung oder einem ambulanten Dienst feststellt, berät sie den Betreiber, ordnet konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel an. In Bergedorf arbeitet die Wohn-Pflege-Aufsicht zuverlässig und ist vorbildlich mit allen relevanten Akteuren des Bereiches vernetzt.
Die Bestrebungen zur Zentralisierung von kommunalen Aufgaben durch den alten SPD-Senat werden jetzt auch unter Rot-Grün konsequent fortgesetzt. Im Rot-Grünen Koalitionsvertrag für Hamburg heißt es auf Seite 92: „Wir werden hierzu Synergien nutzen, die entstehen, wenn wir die vorhandenen Stellen der Wohn-Pflegeaufsicht in einem Bezirk zusammenführen und sie zum einem modernen Prüf- und Beratungsteam weiterentwickeln.“ Mit der geplanten Zentralisierung der Wohn-Pflege-Aufsicht werden gewachsene und bewährte Strukturen und wichtige Beratungsangebote für die Bewohnerinnen und Bewohner im Bezirk zerschlagen. Außerdem besteht die Gefahr, dass der Bezirk erneut in wichtigen und notwendigen Kompetenzen beschnitten wird.
Petitum/Beschluss:
Anlage/n: ---
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |