Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0426.1
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Sachverhalt: Auskunftsersuchen des BAbg. Strehlow, Omniczynski, Lenné, K. Rabe und SPD-Fraktion
Aus einem Artikel der Bergedorfer Zeitung vom 22.04.15 geht hervor, dass es immer noch keine verlässlichen Kostenermittlungen für die Sanierung des Gebäudes und der Einrichtungen des Großen Refraktors der Sternwarte in Bergedorf gibt.
Eigentlich sollte der Bürgerschaft zu den Beratungen über den Haushalt 2013/2014 berichtet werden, wie hoch die Sanierungskosten sein werden. Ende 2012 wurde der Bürgerschaft dann mitgeteilt (Drs. 20/5940), dass eine Kostenermittlung der Kulturbehörde erforderliche Mittel von 910.000 Euro ergeben hätte. Aber schon Ende April 2013 antwortete der Senat auf eine Kleine Anfrage der FDP, dass Mittel von 1 Mill. Euro nicht auskömmlich seien. Weitere Kostenschätzungen oder –ermittlungen wurden nicht vorgelegt.
Die Behörde für Wissenschaft und Forschung beantwortet das Auskunftsersuchen Drucksache 20-0426 auf der Grundlage von Auskünften der Kulturbehörde.
Daher fragen wir:
Nach Beschluss der Bürgerschaft im Dezember 2012 wurde im Januar 2013 zunächst eine Kostenschätzung in Auftrag gegeben. Sie wurde im November 2014 fertig gestellt. Danach erfolgte eine Auswertung der mit der Vorplanung gewonnenen Erkenntnisse.
Die Haushaltsunterlage Bau ist in Auftrag gegeben. Ein aktueller Zeitplan wird zurzeit erarbeitet.
Wenn ja: Wann sollen die Aufträge erteilt werden?
Die HU-Bau ist als Grundlage für die Realisierungsentscheidung vorgesehen.
Für eine sach- und fachgerechte Planung war es notwendig, in erheblichem Umfang Akten zu sichten und Voruntersuchungen (z.B. Statik) vorzunehmen, um eine denkmalgerechte Bestands- und Schadensaufnahme zu gewährleisten. Außerdem mussten Planerverträge neu verhandelt werden.
Die Auftragsvergabe erfolgte durch Universität Hamburg als Bauherrin. Die Kosten wurden von der Universität Hamburg und dem Denkmalschutzamt jeweils zur Hälfte getragen.
Die HU-Bau ist von der Behörde für Wissenschaft und Forschung in Auftrag gegeben worden. Mit weiteren Kostenermittlungen wird derzeit nicht gerechnet.
Wenn ja: In welcher Höhe und für welche Maßnahmen?
Nein.
500.000 Euro stehen beim Titel 3400.685.92 bereit. Sie sind von der Bürgerschaft gesperrt bis zur Vorlage einer HU-Bau. 400.000 Euro sind aus dem Denkmalsonderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Staatsministerin im Kanzleramt Monika Grütters bereitgestellt worden.
Über das weitere Verfahren ist zu entscheiden, wenn die Haushaltsunterlage Bau vorliegt.
Wenn ja: Mit welchem Ergebnis (bitte mit Begründung)?
Für die Freigabe der von der Bürgerschaft beschlossenen und mit einer Sperre versehenen Mittel für die Sanierung des Großen Refraktors ist es erforderlich die Gesamtfinanzierung sicherzustellen und eine Kostenunterlage nach DIN 276 vorzulegen.
Petitum/Beschluss: ---
Anlage/n: ---
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