Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0256.2
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Sachverhalt: Auskunftsersuchen der BAbg. Krönker, Rüssau, Lühr und Fraktion GRÜNE
Die Realisierung der Inklusion im Bildungsbereich ist ein schwieriger Prozess, der nur gelingen kann, wenn alle Bildungseinrichtungen dies zu ihrem Thema machen. In diesem Zusammenhang gibt es erste gute Entwicklungen auch an den Gymnasien (vgl. den Bericht des ReBBZ im Kreiselternrat am 06.11.2014). Nicht nur in den Stadtteilschulen ist das Thema Inklusion richtig platziert, es gehört als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe in alle Bildungseinrichtungen.
Ein Beitrag der Gymnasien zur Inklusion ist zum einen bei der Beschulung von Schülerinnen und Schülern (SuS) mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf erforderlich, die in nicht wenigen Fällen auch an dieser Schulfolm stattfinden kann.
Zum anderen sind die Gymnasien gefordert, Verantwortung für die Beschulung und Förderung aller SuS übernehmen, die von ihnen aufgenommen worden sind. Auch schwächere SuS müssen entsprechend ihren Möglichkeiten gefördert werden, um ihnen eine Perspektive an der Schule zu eröffnen und die folgenschwere Erfahrung eines umfassenden individuellen Versagens zu ersparen.
Letzteres ist nicht nur für den einzelnen Schüler von Bedeutung, sondern auch für die Inklusion insgesamt, denn jeder Abgang vom Gymnasium erschwert der aufnehmenden Stadtteilschule eine erfolgreiche inklusive Beschulung ihrer SuS, weil mit jedem Rückläufer erneut Unruhe und ein weiteres aufgrund seiner Frustrationserfahrungen belastetes Kind in die Klasse kommt. Ziel muss es zum einen sein, die Zahl inklusiv beschulter SuS an den Gymnasien zu erhöhen, zum anderen, die Förderung aller an den Gymnasien eingeschulten SuS zu verbessern.
Ansatzpunkt ist es, die Bedingungen zu erheben, die für eine gelingende Inklusion und eine adäquate Förderung aller SuS an den Gymnasien erforderlich sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir aufbauend auf dem Auskunftsersuchen Drs.‑Nr. 20‑0256 vom Dezember 2014:
(Bezüglich der Fragen 1. bis 3. bitten wir – anders als in der Anlage zur Drs. 20-0256.1 vom Januar 2015 – um Aufschlüsselung nach jeweils nur einem Kriterium in der Annahme, dass es sich dann um Größenordnungen von ≥5 handelt und aussagekräftigere absolute Zahlen genannt werden können.)
1. Wie viele SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden zu Beginn des Schuljahres 2014/15 an Bergedorfs Gymnasien inklusiv beschult? 1.1. Wie viele insgesamt? 1.2. Wie viele an den einzelnen Schulen? 1.3. Wie viele in welchen Bereichen des Förderbedarfs gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 HmbSG. 2. Welche Maßnahmen haben die einzelnen Gymnasien des Bezirks im vergangenen und im laufenden Schuljahr ergriffen, um SuS, bei denen erkennbar war bzw. ist, dass sie Probleme haben würden, das gymnasiale Bildungsziel, das Abitur nach zwölf Schuljahren, zu erreichen, gezielt zu fördern? 3. Wie groß war bzw. ist der Anteil der im Sinne von Frage 2. Geförderten an der Gesamtzahl der SUS? 3.1. Wie groß aufgeschlüsselt nach Jahrgangsstufen? 3.2. Wie groß aufgeschlüsselt nach Schulen? 4. Wie viele SuS sind im Schuljahr 2013/2014 von einem Gymnasium an eine Stadtteilschule gewechselt? 4.1. Wie viele aufgeschlüsselt nach Jahrgangsstufen? 4.2. Wie viele aufgeschlüsselt nach abgebenden Schulen? 4.3. Wie viele aufgeschlüsselt nach aufnehmenden Schulen? 5. Wie viele SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden zu Beginn des Schuljahres 2014/15 an Bergedorfs Stadtteilschulen inklusiv beschult? 5.1. Wie viele insgesamt? 5.2. Wie viele an den einzelnen Schulen? 5.3. Wie viele in welchen Bereichen des Förderbedarfs gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 HmbSG.
Petitum/Beschluss: ---
Anlage/n: ---
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