Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - 20-0514  

 
 
Betreff: Potenzialflächen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau 2016 - ergänzte Fassung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
Verfasserin:SPD-Fraktion
Fraktion GRÜNE Bergedorf
Fraktion DIE LINKE
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
27.08.2015 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

der BAbg. Kleszcz, Gabriel und Fraktion der SPD,

der BAbg. Wobbe, Rüssau, Lühr und Fraktion Die Grünen

der BAbg. Sturmhoebel, Jobs, Mirbach, Winkler und Fraktion DIE LINKE

 

 

Nicht erst die Herausforderungen der Unterbringung von Flüchtlingen hat die Notwendigkeit des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in ein neues Licht gerückt. Bereits seit Jahren beschäftigt sich die Bezirksversammlung Bergedorf mit der Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Viele gute planerische und konzeptionelle Ansätze zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum sind auf den Weg gebracht worden. Dazu zählt unter anderem die Regelung im Vertrag für Hamburg, dass bei größeren Bauvorhaben im Geschosswohnungsbau mindestens 30% der Wohneinheiten öffentlich gefördert realisiert werden sollen. Erste realisierte Erfolge lassen sich bereits jetzt begutachten, wie die Entwicklung in den Glasbläserhöfen.

Trotz der Anstrengung der Bezirkspolitik auf diesem Themengebiet müssen wir feststellen, dass es weiterhin einen hohen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum im Bezirk Bergedorf gibt. Insbesondere durch den sprunghaften Anstieg der Flüchtlingszahlen werden mittelfristig mehr öffentlich geförderte Wohnungsbauentwicklungen benötigt.

Vor diesem Hintergrund müssen bereits jetzt erste konzeptionelle und planerische Prüfungen begonnen werden, um Flächen und Standorte zu lokalisieren, auf denen im Jahr 2016 ein öffentlich geförderter Wohnungsbau, mit bis zu 100 % öffentlicher Förderung, in die Realisierung gehen kann. Dies betrifft vor allem Flächen, die im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg stehen.

Zwei Standorte, die sich für solch eine Entwicklung prinzipiell eignen, sind der Fritz-Reuter-Sportplatz und die Flächen am Ladenbeker Furtweg (siehe Anlage 1). Da der Fritz-Reuter-Sportplatz gegenwärtig durch die Hockeysparte der TSG Bergedorf genutzt wird und die Flächen am Ladenbeker Furtweg an einen Forst angrenzen, müssen vor der weiteren Entscheidung über die prinzipielle Verwertung dieser Flächen wesentliche Prüfergebnisse vorliegen.

 

 

 


Petitum/Beschluss:

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

1.)    Das Bezirksamt Bergedorf prüft unter Einbeziehung der zuständigen Hamburger Dienststellen, inwiefern sich die Standorte Fritz-Reuter-Sportplatz und Ladenbeker Furtweg für eine Wohnungsbauentwicklung mit bis zu 100% öffentlich gefördertem Wohnungsbau eigenen. Dabei sollen insbesondere die planungsrechtlichen Grundlagen sowie die landschaftsschutzrechtlichen und nachbarschaftlichen Belange geprüft werden.

 

2.)    r die Wohnungsbauentwicklung am Standort Fritz-Reuter-Sportplatz sind unter Einbeziehung der TSG Bergedorf sowie des Hamburger Sportbundes zu prüfen, ob und wo es alternative Nutzungsstandorte für die Feldhockey-Sparte der TSG Bergedorf gibt, unter der Maßgabe, dass diese baulich mit einem Feldhockey geeigneten Kunstrasen realisiert werden können. Diese alternativen Nutzungsstandorte sollen entweder im Bezirk Bergedorf liegen oder in näherer Umgebung des Stadtteils Bergedorf, außerhalb der Stadtgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg. Ferner soll mit der Liegenschaft in Verhandlung getreten werden, um zu klären, inwiefern ein Teil des Grundstückserlöses für die Subventionierung des neu zu realisierenden Nutzungsstandortes aufgewendet werden kann.

 

 


Anlage: