Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0516
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Sachverhalt: Antrag der BAbg. Omniczynski, Kleszcz, L. Rabe und SPD-Fraktion
Wer nach Planungsgrundlagen für den vorderen Teil der Holtenklinkerstraße sucht, findet den „TB 508 vom 20.06.1961“. Dieser Plan sieht eine erhebliche Verbreiterung der Straßenfläche der Holtenklinker Straße vor. U. a. müsste die geschlossene Bebauung von gegenüber der August-Bebel-Straße bis zur Bleichertwiete abgerissen werden, denn dieser Bereich ist als „neue Straßenfläche“ ausgewiesen. Dieser Plan mag zum Zeitpunkt der Aufstellung seinen Sinn gehabt haben. Mittlerweile hat er eindeutig seinen Sinn verloren. Deshalb wurden auch Anfang der 70er Jahre für die östlich des Arnoldistiegs liegenden Teilflächen des TB 508 neue Bebauungspläne aufgestellt, die keinen vierspurigen Ausbau der Holtenklinker Straße mehr vorsehen. Zuletzt wurde die Bezirksversammlung Bergedorf mit dem TB 508 konfrontiert, als im Herbst 2011 ein Wohnungsneubau um 1,50 m gegenüber dem Vorgängerbau zurückgesetzt werden musste, weil die zuständige Fachbehörde entdeckt hatte, dass die Holtenklinker Straße vierspurig ausgebaut werden sollte. Forderungen aus der Bezirksversammlung, den Plan zu ändern, wurden vom Bezirksamt mit den Argumenten gekontert, der TB 508 sei obsolet und werde künftig nicht mehr angewandt und ein aufwendiges Bebauungsplanänderungsverfahren lohne sich nicht (siehe BZ 13.09.2011). Die Bezirksversammlung hat diesen Äußerungen geglaubt und auf ein Planänderungsverfahren verzichtet. In den letzten Monaten hat es zwei Bauwünsche gegeben, bei denen die zuständigen Verwaltungsabteilungen den TB 508 doch wieder hervorholten, auf seiner uneingeschränkten Gültigkeit bestanden und forderten, Neubauten der im TB 508 vorgesehenen Straßenerweiterungsfläche anzupassen. Dabei wurde nicht mehr mit einem vierspurigen Ausbau der Holtenklinker Straße, sondern mit einem Radwegeausbau oder einem Bau von Parkbuchten argumentiert.
Petitum/Beschluss: Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, schnellst möglichst im Stadtentwicklungsausschuss darzustellen, - warum entgegen der Aussage von 2011 der TB 508 doch noch angewendet werden soll/muss und warum er nicht obsolet/funktionslos geworden ist und - was konkret auf den im TB 508 vorgesehenen Straßenbauerweiterungsflächen geplant ist (Fahrbahnausbau, Radwegeausbau, Bau von Parkbuchten o. ä), für wann das geplant ist und wie die eventuell geplanten Maßnahmen finanziert werden sollen.
Anlage/n: ---
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