Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0233.2
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Sachverhalt:
Das Bergedorfer Wohnungsbauprogramm 2015 wurde am 18.12.2014 von der Bezirksversammlung beschlossen und im Februar 2015 veröffentlicht.
Fortschreibung der Flächenpotenziale Das Wohnungsbauprogramm wird aktuell fortgeschrieben. Zur Abstimmung über die neu aufzunehmenden Wohnbauflächen hat am 12.08.2015 ein Arbeitskreis mit Vertretern der politischen Gremien stattgefunden. Folgende Vereinbarungen zu neuen bzw. bisherigen Flächen wurden getroffen:
Die Schulnutzung (Handelsschule) wird an diesem Standort in 2017 aufgegeben. Es wird einstimmig entschieden, dass die Fläche in das Wohnungsbauprogramm als A-Fläche aufgenommen wird.
Projektentwickler hat ein Konzept, das einen Nahversorgungsmarkt an der Straße vorsieht, vorgestellt und bestätigt, dass konkretes Ansiedlungsinteresse besteht. Die Fläche Kirchendeich, die ursprünglich als Nahversorgungsstandort vorgesehen war, steht für eine Entwicklung nicht zur Verfügung. Es wird beschlossen, dass die Fläche in die A-Kategorie eingestuft wird, wenn eine Absichtserklärung (Letter of Intent) eines Nahversorgers vorliegt.
Die Verwaltung weist nochmals darauf hin, dass Planungsrecht nur geschaffen werden sollte, wenn für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen Flächen entlang der Ochsenwerder Brackkette gesichert werden können, damit der von Landesplanung und Bezirk anvisierte „3. Grüne Ring“ umgesetzt werden kann.
Es wird einstimmig entschieden, dass die Flächenabgrenzung aufgrund der Lage im 2. Grünen Ring und der FNP-Darstellung verkleinert wird.
Die Flächen Ochsenwerder Landscheideweg und Elversweg / Schule sollen erst nach der Fläche Butterberg entwickelt werden, um eine übermäßige Belastung der Nachbarschaften im Ort zu vermeiden. Beide Flächen sollen in einem übergreifenden städtebaulichen und landschaftsplanerischen Gutachterverfahren zunächst gemeinsam betrachtet werden (Betrachtungsraum und perspektivischer Betrachtungsraum), wobei für den Betrachtungsraum Planungsrecht frühestens in 2020 bestehen soll und der perspektivische Betrachtungsraum zunächst mit einer Entwicklungssperre von fünf Jahren versehen werden soll. Die Flächen Betrachtungsraum und perspektivischer Betrachtungsraum sind noch festzulegen.
Vorschlag der Verwaltung: Beide Flächen werden in die Kategorie C (Langfristpotenzial) eingestuft, um zu signalisieren, dass sie zeitlich deutlich nach den Flächen Avenberg und Butterberg entwickelt werden sollen. In der Stadtwerkstatt Ochsenwerder wurde das Ziel „gleichmäßiges, organisches Wachstum ohne Überforderung der Infrastrukturen“ formuliert. Wenn im Rahmen der Entwicklung Betrachtungsraum und perspektivischer Betrachtungsraum festgelegt werden, kann die Kategorisierung entsprechend angepasst werden.
Die Fläche A 46 Elversweg / Dorferbogen soll weiterhin in der A-Kategorie verbleiben.
Vorschlag der Verwaltung: Bei Entwicklungsinteresse der Eigentümer ist auch eine parallele Entwicklung zu den Flächen Avenberg und Butterberg grundsätzlich möglich.
Zusammenfassung: Als neu in das Wohnungsbauprogramm aufzunehmende Flächenpotenziale werden vorgeschlagen:
Änderungen von vorhandenen Flächenpotenzialen:
Zeitlicher Ablauf Das Bezirksamt empfiehlt folgenden Zeitplan und Beteiligungsschritte der politischen Gremien und Träger öffentlicher Belange (TÖB):
Petitum/Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Aufnahme der zwei vorgeschlagenen Wohnungsbauflächen (Schulfläche Wentorfer Straße und Schulfläche An der Twiete) in den Entwurf des Wohnungsbauprogramms sowie den vorgeschlagenen Änderungen der vorhandenen Flächenpotenziale zu.
Anlage/n:
keine
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