Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0504.3
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Sachverhalt: Antrag der BAbg. Kleszcz und SPD-Fraktion
Stellungnahme der SPD-Fraktion Bergedorf
Mit dem Schreiben vom 14.07.2015 hat die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) der Bezirksversammlung Bergedorf mittgeteilt, dass sie den Umbau der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) „Auf dem Sülzbrack 1-3“ zu einem Standort der öffentlichen Unterbringung mit rund 260 Plätzen plant.
Im März 2015 hat die zuständige Behörde auf der Grundlage von § 3 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) entschieden, auf dem Festplatz „Auf dem Sülzbrack 1-3“ temporär einen weiteren Standort der ZEA zu errichten und zu betreiben. Die zuständige Behörde für Inneres und Sport hat zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt, dass sie zwar bestrebt sei, die Nutzung dieses Standortes bis September 2015 wieder aufzugeben, jedoch keine Sicherheiten hierzu abgeben könne. Bereits bei der Befragung der zuständigen Behördenmitarbeiterin im Hauptausschuss vom März 2015 haben mehrere Fraktionen Zweifel angebracht, ob vor dem Hintergrund der bekannten Flüchtlingsströme eine Aufgabe dieses Standortes im September 2015 realistisch sei. Ferner wurde darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Festplatz für die Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere des Erntedankfestes, von besonderer Bedeutung sei. Deswegen wurde zugesagt, dass sich die zuständigen Behörden, das Bezirksamt sowie die Veranstalter der betroffenen Feste und Veranstaltungen um alternative Lösungsmöglichkeiten und Standorte bemühen werden.
Vor dem Hintergrund der anfänglichen Bedenken und Hindernisse bezüglich einer Errichtung einer ZEA an diesem Standort ist die große Bereitschaft zum ehrenamtlichen Einsatz für die an diesem Standort untergebrachten Menschen hervorzuheben. Der Sportverein SCVM, die örtliche Kirchengemeinde sowie zahlreiche freiwillige Helfer haben die dort untergebrachten Menschen willkommen geheißen. Das zeigt, dass die Integration der Menschen vor Ort gelingen kann. Dieser Einsatz und die Hilfsbereitschaft sind zu würdigen und zu fördern.
Durch die Bemühungen der zuständigen Behörden, des Bezirksamtes sowie der Veranstalter konnten alternative Lösungsmöglichkeiten und Standorte für die Feste und Veranstaltungen gefunden werden. Es ist jedoch weiterhin zu prüfen, ob diese Lösungsmöglichkeiten von Dauer sein können.
Das aktuelle Ansinnen der BASFI, den Standort der ZEA zu einem Standort für die öffentliche Unterbringung umzubauen, erachten wir in Anbetracht aller vorliegenden Informationen und vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der schnellen Realisierung von angemessenem Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende als vertretbar und sinnvoll.
Uns ist bewusst, dass der Stadtteil Kirchwerder mit der Umwandlung der ZEA in eine öffentliche Unterbringung an diesem Standort eine auf mehrere Jahre dauerhafte Einrichtung bekommt. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass sich der Stadtteil und die Menschen in dem Stadtteil dieser Herausforderung und Verantwortung annehmen. Die große ehrenamtliche Bereitschaft kann hier ein wichtiger Bestandteil sein für eine erfolgreiche Integration der Menschen aus der öffentlichen Unterbringung. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, wenn die Integrationsbemühungen nicht dadurch erschwert werden, dass es eine hohe Fluktuation in der Einrichtung vor Ort gibt. Der Vorteil der öffentlichen Unterbringung an diesem Standort ist, dass ein großer Teil der dort untergebrachten Menschen, dauerhaft dort wohnen und leben wird. Somit ist der Bezug dieser Menschen zum Stadtteil und all seiner Initiativen und Vereine besser gesichert als in einer ZEA. Denn nach den bisherigen Regelungen sollen in der ZEA die in Hamburg ankommenden Flüchtlinge und Asylbegehrenden nur für bis zu 3 Monate untergebracht werden und anschließend auf die Folgeunterbringungen bzw. öffentlichen Unterbringungen verteilt werden. Dadurch ist eine Integration und Einbindung der Menschen vor Ort nur bedingt darstellbar.
Die Aufstellung von winterfesten Wohneinheiten mit der Möglichkeit zur Selbstversorgung wird ebenfalls begrüßt. Die zweigeschossigen Baukörper sind nach unserer Ansicht, vor dem Hintergrund der notwendigen Versorgung der Flüchtlinge bzw. Asylbegehrenden mit Wohnraum, städtebaulich angemessen und verträglich. Die beabsichtigten Wohneinheiten sind im Vergleich zur ZEA eine sozialverträglichere Form der Unterbringung – für die Flüchtlinge bzw. Asylbegehrenden als auch für den Stadtteil und die anliegenden Nachbarn. Bei dem beabsichtigten Umbau in drei Bauabschnitten, ab September 2015, sollte angestrebt werden, dass die Flüchtlinge und Asylbegehrenden, die bereits in der ZEA an diesem Standort untergebracht sind und eine dauerhafte Bleibeperspektive bzw. bereits positiv beschiedene Asylanträge vorweisen können, an dem Standort in der öffentlichen Unterbringung verbleiben können. Dies würde die Integrationsbemühungen fördern und sichern.
Petitum/Beschluss:
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Die Bezirksversammlung stimmt dem Umbau der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) „Auf dem Sülzbrack 1-3“ zu einem Standort der öffentlichen Unterbringung mit rund 260 Plätzen zu.
2. Die zuständigen Behörden und das Bezirksamt werden dazu aufgefordert, zusammen mit den Veranstaltern der betroffenen Feste und Veranstaltungen, sich um dauerhafte alternative Lösungsmöglichkeiten und Standorte zu bemühen. 3. Die zuständigen Behörden sowie der Betreiber der öffentlichen Unterbringung „Auf dem Sülzbrack 1-3“, werden sich dafür einsetzen, dass bei dem beabsichtigten Umbau die Flüchtlinge und Asylbegehrenden, die bereits in der ZEA an diesem Standort untergebracht sind und eine dauerhafte Bleibeperspektive bzw. bereits positiv beschiedene Asylanträge vorweisen können, an dem Standort in der öffentlichen Unterbringung verbleiben können.
Anlage/n: --- |
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