Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0496.1
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Sachverhalt: Große Anfrage der BAbg. Sturmhoebel, Jobs, Mirbach, Winkler - Fraktion DIE LINKE
Der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) lagen als zuständiger Bauaufsichtsbehörde keine Informationen zur Beantwortung der Fragen 1. bis 3. vor, da eine Verschiebung des Baukörpers nicht Gegenstand des Zustimmungsverfahrens nach § 64 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) war.
Dies vorangestellt, beantwortet die BSW die Fragen unter Beteiligung der Finanzbehörde (bzw. Schulbau Hamburg) wie folgt:
Zu 1. Gegenüber dem Entwurf aus dem Gutachterverfahren wurde das Gebäude um rund drei Meter verschoben, um eine Wege- bzw. Sichtverbindung und Öffnung zum Schulgelände und somit zum Spielgelände im nördlichen Bereich zu schaffen. Dieser Wunsch wurde vom zuständigen Bezirksamt geäußert, um weiterhin eine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit zu gewährleisten. Im Zustimmungsverfahren nach § 64 der HBauO wurde der Lage des Schulgebäudes wie beantragt zugestimmt.
Zu 2. Durch die Verschiebung des Gebäudes ist es notwendig, einen Teil der Böschung abzutragen. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten betreffen ausschließlich die Freiraumgestaltung. Das Gebäude selbst ist davon nicht betroffen.
Zu 3. Nein, ein Wegfall der bestehenden Zufahrt war auch in der ursprünglichen Planung vorgesehen. Durch die Neuordnung auf dem Grundstück wird eine neue zentrale Feuerwehrzufahrt geschaffen, von der auch das nördliche Schulgelände mit großen Fahrzeugen befahren werden kann.
Petitum/Beschluss: ---
Anlage/n: ---
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