Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0548
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Antrag der BAbg. Kleszcz, Gabriel, Jarchow, Strehlow und SPD-Fraktion
In enger Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Bergedorf haben die Fraktionen der Bezirksversammlung Bergedorf in den vergangenen Monaten mehrere Standorte für die öffentliche Unterbringung von Asylbewerbern vorgeschlagenen. So hat die Bezirksversammlung Bergedorf im August vier Flächen für die öffentliche Unterbringung vorgeschlagen, die im Jahr 2016 realisiert werden können. Die Eignung, Verfügbarkeit und Realisierung dieser Flächen werden gegenwärtig durch das Bezirksamt und die Hamburger Fachbehörden geprüft.
Trotz der Anstrengungen der Bezirksversammlung Bergedorf bei der Benennung von Standorten für die öffentliche Unterbringung muss gegenwärtig festgestellt werden, dass aufgrund der stetig steigenden Anzahl an Asylbewerbern die bisherigen realisierten sowie auch geplanten Standorte der öffentlichen Unterbringung bei weitem nicht ausreichen werden. Um diese Menschen angemessen und schnell mit Wohnraum zu versorgen, sind weitere Standortplanungen notwendig und unerlässlich.
Aufgrund des Handlungsdrucks beschäftigen sich der Senat und die Fachbehörden, neben den gegenwärtig durch die Bezirksversammlungen benannten Standorten für die öffentliche Unterbringung, auch mit Konzepten und Planungen für Standorte mit einer erhöhten Kapazität an Plätzen für die öffentliche Unterbringung. Dies wurde den Fraktionen der Bezirksversammlung in mehreren Gesprächen und Ausschusssitzungen erläutert.
Die Mitteilung des Bezirksamtes Drs. 20-0551 stellt dar, dass „der Senat beschlossen hat, die Fläche Gleisdreieck, Gemarkung Billwerder, zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden kurzfristig städtebaulich zu entwickeln. Die Unterkünfte sollen vor Ende des 2. Halbjahres 2016 bezugsfertig sein.“ Aufgrund der Größe dieser Fläche ist davon auszugehen, dass an diesem Standort Unterbringungskapazitäten in einem erhöhten Maße realisiert werden sollen. Eine Unterbringung an diesem Standort und in dieser Größenordnung kann nur unter der Berücksichtigung wesentlicher Rahmenbedingungen gelingen. Dazu zählen neben der notwendigen sozialen und technischen Infrastruktur insbesondere die städtebaulichen und baulichen Rahmenbedingungen. In diesem Zusammenhang ist eine angemessene und faire Einbindung der Akteure und Betroffenen vor Ort sicherzustellen. Ferner ist zu prüfen, welche städtebaulichen und stadtentwicklungspolitischen Auswirkungen die mögliche Realisierung dieser Fläche für den Raum „Mittlerer Landweg“ hat.
Petitum/Beschluss: Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Anlage/n: ---
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||





