Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - 20-0581  

 
 
Betreff: Haushaltsmittel für Bordsteinabsenkungen und Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
Verfasserin:SPD-Fraktion
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
29.10.2015 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf an Fachausschuss verwiesen   
Fachausschuss für Verkehr und Inneres
16.11.2015 
Sitzung des Fachausschusses für Verkehr und Inneres (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

der BAbg. Springborn, Roßborg und SPD-Fraktion

 

Sobald im Bezirk Straßenverläufe oder Kreuzungen überplant werden, wird auch an die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums gedacht. Diese Entwicklung ist begrüßenswert. Dennoch gibt es immer wieder einzelne Stellen, an denen z.B. durch Bordsteinabsenkungen eine große Wirkung erzielt werden kann, auch ohne die entsprechenden Stellen insgesamt zu überplanen. Diese kleinen Maßnahmen leisten z.B. einen wertvollen Beitrag zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs und unterstützen auch die Barrierefreiheit des öffentlichen Raums.

 

An Stellen, an denen Bordsteine oder kleine Stufen (z.B. als Höhenausgleich) unersetzlich sind, können weiße Markierungen helfen, diese Absätze für sehbehinderte Menschen besser erkennbar zu machen. Zudem sind grundsätzlich Aufmerksamkeitsfelder und Blindenleitstreifen zur Förderung der Barrierefreiheit zu berücksichtigen.

 

Um eine schnelle Umsetzung derartiger Maßnahmen zu ermöglichen, ist es sinnvoll, dass hierfür dauerhaft Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.

 

 


Petitum/Beschluss:

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

1.              Die Bezirksversammlung beschließt, dass ein kleiner Teil der Tiefbaumittel für oben beschriebene Maßnahmen (Bordsteinabsenkung, Förderung der Barrierefreiheit) bereitgestellt werden, um die Umsetzung solcher Maßnahmen zu beschleunigen.

 

 

2.              Der Ausschuss für Verkehr und Inneres berät und entscheidet jeweils darüber, an welchen Stellen entsprechende Maßnahmen vorgenommen werden sollen.

 

3.              Vor Einführung dieser Mittel berät der Ausschuss für Verkehr und Inneres gemeinsam mit dem Bezirksamt, in welcher Höhe Mittel jährlich bereitgestellt werden sollen und welche Maßnahmen durch diese Mittel finanziert werden sollen.

 

 


Anlage/n:

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