Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - 20-0619.1  

 
 
Betreff: Zuwegung zum Obi-Baumarkt Kurt-A.-Körber-Chaussee / Sander Damm
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antwort
Verfasserin:SPD-FraktionBezüglich:
20-0619
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
26.11.2015 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Kleine Anfrage des BAbg. Tilsner und SPD-Fraktion

 

Die Zuwegung zum Haupteingang des Baumarktes ist für Fußgänger und Fahrradfahrer nur über einen schmalen Lochsteinweg im Bereich der Grünrabatte erreichbar.

 

Auf die Verbesserung dieser Zuwegung angesprochen, hat ein Verantwortlicher des OBI-Marktes geantwortet, dass das Bezirksamt hierfür die Zustimmung verweigert hat.

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

 

Wir fragen deshalb das Bezirksamt:

 

  1. Hat der OBI-Markt sich bezüglich der Verbesserung der Zuwegung an das Bezirksamt gewandt?

 

Nein.

Wenn ja: wie ist diese Anfrage beantwortet worden, bitte mit Begründung.

Entfällt.

 

 

  1. Befindet sich die angesprochene Zuwegung auf privatem oder auf öffentlichem Grund? 

 

Die angesprochene Zuwegung befindet sich auf privatem Grund.

 

 


Petitum/Beschluss:

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Anlage/n:

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Stammbaum:
20-0619   Zuwegung zum Obi-Baumarkt Kurt-A.-Körber-Chaussee / Sander Damm   Dezernat Steuerung und Service   Kleine Anfrage nach § 24 BezVG
20-0619.1   Zuwegung zum Obi-Baumarkt Kurt-A.-Körber-Chaussee / Sander Damm   Dezernat Steuerung und Service   Antwort