Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0678
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Sachverhalt:
Der Rathauspark ist eine der wichtigsten Grünanlagen in Bergedorf. Neben den allgemeinen Funktionen einer Grün- und Erholungsanlage repräsentiert er wie kaum eine andere Anlage das Bezirksamt Bergedorf. Zusammen mit dem Rathaus ist er größtenteils Denkmal geschützt.
Seit dem Bau der Anlage in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts hat sich das Erscheinungsbild des Parks immer wieder verändert. Nicht nur der Park selbst wurde umgebaut, sondern die Gebäude wurden teileweise abgerissen und neu gebaut.
Hinzu kommt, dass sich das Nutzungsverhalten der Bürger stetig verändert hat. Entsprechende Spuren lassen sich deutlich erkennen.
Nicht zuletzt hat sich auch der Baumbestand weiter entwickelt.
Es ist daher geplant, die historischen Grundlagen mit den vielschichtigen Veränderungen der Anlage heraus zuarbeiten und diese mit den neuzeitlichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen.
Ziel muss es sein, dem Bergedorfer Rathauspark wieder den Charakter einer repräsentativen Anlage insbesondere für das Bergedorfer Rathaus zu geben.
Petitum/Beschluss: Der Hauptausschuss befürwortet die Beantragung einer investiven Einzelzuweisung bei der Kulturbehörde in Höhe von 580.000 € für die Grundinstandsetzung des Bergedorfer Rathausparks einschließlich der Honorarkosten für ein denkmalpflegerisches Gutachten.
Anlage/n: --- |
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