Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - 20-0666.1  

 
 
Betreff: Feuerwerk
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antwort
Verfasserin:SPD-FraktionAktenzeichen:625.80-09
  Bezüglich:
20-0666
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
25.02.2016 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Anfrage des BezAbg. Gabriel

 

Auch dieses Jahr ist wieder zu erwarten, dass Silvester überwiegend Raketen abgeschossen werden. Für Besitzer von Reetdachhäusern, von denen es im Landgebiet noch etliche gibt - bedeutet das wieder die ständige Sorge, dass aufgrund unsachgemäßer oder leichtsinniger Handhabung ihre reetgedeckten Dächer in Brand geraten. Diese Sorge ist nicht unbegründet und muss Ernst genommen werden.

 

Ich frage deshalb die Verwaltung

 

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

  1. Gibt es Richtlinien oder Vorschriften, die das Hantieren mit Feuerwerkskörpern in Bereichen verbieten, in denen sich reetgedeckte Gebäude befinden?

 

Ja. Eine jährliche Veröffentlichung der „Anordnung für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zur Jahreswende“ erfolgt im Amtlichen Anzeiger (zuletzt in der Ausgabe Nr. 98 vom 15. Dezember 2015, S. 2100)

 

  1. Wenn ja, wer überwacht deren Einhaltung?

 

Die Polizei im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

 

  1. Wenn es diese nicht gibt, kann sich die Verwaltung dann vorstellen, solche Gebiete als besondere Schutzzonen auszuweisen, wie es in anderen Bundesländern schon üblich ist?

Wer wäre für die Festlegung und Einrichtung solcher Schutzzonen zuständig?

 

Zuständig ist die Behörde für Inneres und Sport.

 

 


Petitum/Beschluss:

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Anlage/n:

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Stammbaum:
20-0666   Feuerwerk   Dezernat Steuerung und Service   Kleine Anfrage nach § 24 BezVG
20-0666.1   Feuerwerk   Dezernat Steuerung und Service   Antwort