Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - 20-0720  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung Randersweide und Nettelnburger Straße - geänderte Fassung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
Verfasserin:SPD-Fraktion
Fraktion GRÜNE Bergedorf
Fraktion DIE LINKE
Aktenzeichen:641.00-05
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
25.02.2016 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

des BAbg. Springborn und SPD-Fraktion

des BAbg. Froh und CDU-Fraktion

der BAbg. Fleige und Grüne-Fraktion

des BAbg. Mirbach und Linke-Fraktion

 

In Bergedorf entstehen in Folge der steigenden Nachfrage nach Wohnraum zahlreiche neue Wohnungen. Viele Wohnungen entstehen entlang des Weidenbaumswegs (Glasbläserhöfe, Weidensteg). Die neuen Wohngebiete haben natürlich Einfluss auf die Verkehrsströme. Insbesondere ist hierbei an die Randersweide und die Nettelnburger Straße zu denken, da diese Straßen eine Verbindung zur BAB 25 darstellen. Es ist daher sinnvoll, verkehrsberuhigende Maßnahmen in diesen Bereichen frühzeitig in einer durchgehenden Planung zu entwickeln.

 

Im Bereich Randersweide / Weidenbaumsweg wurden beim letzten „Runden Tisch Nettelnburg“ Ideen zur Verkehrsberuhigung vorgestellt. Dazu zählen u.a. die Verlegung des Radverkehrs auf die Straße (mit Radfahrstreifen oder Radfahrschutzstreifen) sowie die Installation von Kreisverkehren, die erfahrungsgemäß eine verkehrsberuhigende Wirkung haben. Diese Planungen werden grundsätzlich begrüßt, allerdings ist festzustellen, dass eine Konkretisierung und mögliche Realisierung der Planungen noch viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Schon jetzt sind die Anwohner der Randersweide durch den bereits angestiegenen Verkehr stark belastet. Die Lärmkarte Hamburg weist in der Randersweide einen Lärmwert von 70-75 dbA aus. Vergleichbare Werte gibt es in unmittelbarer Nähe zur BAB. Um die Anwohner der Randersweide bereits jetzt gemäß § 45 StVO vor Lärm zu schützen, erscheint eine Reduzierung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zweckmäßig. Diese Maßnahme kann schnell und kostengünstig umgesetzt werden und hätte für die Anwohner eine spürbare Verbesserung zur Folge. Eine Geschwindigkeitsreduzierung stünde auch einer zukünftigen Überplanung des Bereichs Randersweide / Weidenbaumsweg nicht entgegen und träfe keinerlei Vorentscheidungen.

 

Auch die Nettelnburger Straße wird steigende Verkehrsströme auffangen. Schon länger erfährt die Nettelburger Straße besondere Aufmerksamkeit. Sie ist als einzige Straße der Siedlung Nettelnburg nicht in die „Tempo-30-Zone“ integriert. Die lange und gerade Straße verleitet daher viele Autos zum Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Ein Einbezug der Nettelnburger Straße in die „Tempo-30-Zone“ kann für eine einheitlichere Verkehrsführung sorgen, da dann ganz Nettelnburg Bestandteil der 30er-Zone wäre. Fährt man bisher auf einer Nebenstraße (z.B. dem Katendeich), so wird die „Tempo-30-Zone“ vor der Nettelnburger Straße mit Schildern aufgehoben. Die „Tempo-30“-Schilder auf der Nettelnburger  Straße werden dann gerade von ortsunkundigen PKW-Fahrern schnell übersehen. Diese verwirrende Situation könnte durch eine einheitliche „Tempo-30-Zone“ behoben werden.

 

Unterstützend zur einheitlichen „Tempo-30-Zone“ kann weiterhin über bauliche, verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Nettelnburger Straße nachgedacht werden, damit die „Tempo-30-Zone“ ein optisch einheitliches Gesamtbild aufweist. Dies ist überdies sinnvoll, da die Länge der Nettelnburger Straße nach Ansicht vieler Verkehrsplaner und –experten zum schnelleren Fahren verleitet.

 

Eine einheitliche „Tempo-30-Zone“ würde auch dem erklärten Ziel entsprechen, den „Schilderwald“ zu reduzieren.

 

 


Petitum/Beschluss:

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, folgende Maßnahmen gemeinsam mit den zuständigen Behörden zu prüfen:

 

1. Eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Randersweide sowie im Weidenbaumsweg ab der vorhandenen

Geschwindigkeitsbegrenzung am Dusiplatz als Übergang in die Randersweide.

Bei der Prüfung ist auch zu berücksichtigen, ob ggfs. für einen Teil der Randersweide die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h abgesenkt werden kann.

 

2. Die Integration der Nettelnburger Straße in die „Tempo-30-Zone“ in der Siedlung Nettelnburg.

 

Die Ergebnisse der Prüfungen sind dem „Runden Tisch Nettelnburg“ sowie dem Ausschuss für Verkehr und Inneres zur weiteren Beratung vorzustellen

 

 


Anlage/n:

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Stammbaum:
20-0720   Verkehrsberuhigung Randersweide und Nettelnburger Straße - geänderte Fassung   Dezernat Steuerung und Service   Antrag
20-0720.1   Verkehrsberuhigung Randersweide und Nettelnburger Straße   Dezernat Steuerung und Service   Mitteilung