Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0743.1
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Sachverhalt: des BAbg. Froh, Emrich, Noetzel und der CDU-Fraktion
Wie durch eine Pressemeldung des Bezirksamts vom 29. Februar 2016 bekannt gemacht wurde, hat der Beginn der Bauarbeiten am Projekt Gleisdreieck bereits am selben Tag in den frühen Morgenstunden begonnen. Laut Pressemeldung wurde die Genehmigung erteilt, nachdem die Bezirksversammlung am Donnerstagabend, dem 25. Februar 2016, mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, Grünen und Linken eine öffentliche Unterbringung am Gleisdreieck Mittlerer Landweg im Wohnungsbaustandard begrüßt hat. Der Beschluss geht auf den Antrag Drs. 20-687 zurück. Bei Bauvorhaben, die auch auf den öffentlichen Bereich/Grund Auswirkungen haben, müssen bei der zuständigen Verwaltung in Hamburg mindestens 2 Wochen vorher die erforderlichen Genehmigungen beantragt werden. Außerdem ist zu vermuten, dass bei der am 29. Februar 2016 angelaufenen Baustelleneinrichtung und Materialbereitstellung ein erheblicher logistischer Vorlauf benötigt wird. Vor diesem Hintergrund fragen wir: Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 1. März 2016 wie folgt:
Die Teilbaugenehmigung wurde am 26.02.2016 vom Bezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Abteilung Bauprüfung, erteilt.
Die Vorbereitung der schriftlichen Ausfertigung der Teilbaugenehmigung begann Ende Januar 2016 mit Eingang der ersten Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden.
Die Teilbaugenehmigung umfasst das Abtragen des Oberbodens, die Aufschüttung des Geländes, die Oberflächenentwässerung sowie die Pfahlgründungen.
Der Investor wurde am 26.02.2016 über die Erteilung der Teilbaugenehmigung informiert.
Mögliche Termine des Baubeginns sind während des Planungsprozesses mehrfach zwischen dem Bezirksamt Bergedorf und dem Investor besprochen worden.
Die Frage wurde so zwar angemeldet aber nicht gestellt. Der Bezirksamtsleiter hat die mündlich gestellten Fragen beantwortet.
Der Bezirksamtsleiter hat geantwortet, dass alle Arbeiten der Wiederherstellung des Gewässers dienen.
Nein. Die Teilbaugenehmigung bezieht sich ausschließlich auf vorbereitende Erdarbeiten. Die im Antrag 20-687 genannten Punkte sind hierfür nicht relevant.
Eine Sondernutzung für Baustelleneinrichtungen und -zufahrten wurde als Bestandteil des Bauantrages vom 18.12.2015 (Posteingang) beantragt, am 20.01.2016 genehmigt und ist Bestandteil der Teilbaugenehmigung.
Die Beantragung der Verrohrung der Zufahrt war Bestandteil des Bauantrages. Die Genehmigung wurde im Rahmen einer Beteiligung der Wasserbehörde am 18.02.2016 genehmigt und ist Bestandteil der Teilbaugenehmigung.
Für die Aufstellung von nötigen Verkehrszeichen ist eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung beim zuständigen Polizeikommissariat durch den Bauherren einzuholen. Darüber hinaus kann keine Aussage zur Genehmigungspraxis anderer Dienststellen getroffen werden.
Es liegen keine Informationen zu zukünftigen Einschränkungen im öffentlichen Bereich vor.
Die gesamte Beweissicherung hat vor Baubeginn stattgefunden.
Über das Bauprojekt wurde am 4.Dezember 2015 in einer öffentlichen Veranstaltung informiert. Direkt anliegende Grundeigentümer wurden im Januar 2016 im Bezirksamt über das Bauprojekt unterrichtet.
Beeinträchtigungen können grundsätzlich bei keiner Baumaßnahme ausgeschlossen werden. Vor den geplanten Rammarbeiten werden Messgeräte aufgestellt, die durchgehend die Erschütterungen messen. Diese Messgeräte sind mit einem Frühwarnsystem ausgerüstet, so dass kurzfristig reagiert werden kann.
Es wird davon ausgegangen, dass die Anlieger im Vorwege umfassend über die weiteren Baumaßnahmen informiert werden. Zu weiteren Informationen ist die Verteilung von Flugblättern geplant.
Wenn ja, warum wurde der Nutzer „Förderverein FF–Allermöhe“ nicht zeitnah informiert?
Nein. Das Gelände wird grundsätzlich von der Sprinkenhof GmbH verwaltet. Im Zuge der im Rahmen der Baumaßnahme zu tätigenden Grundstücksverhandlungen hat das Bezirksamt die Absprachen mit dem „Förderverein FF-Allermöhe“ übernommen. Die ersten Gespräche mit dem Förderverein zur Unterbringung der Baustellencontainer fanden ab November 2015 statt.
Ja. Ein Subunternehmer der Firma August Ernst hat das Vorhängeschloss entfernt.
Zu dem Aufbruch gab es keine Absprachen.
Nach Ansicht des Bezirksamtes liegt keine strafrechtliche Relevanz vor.
Das Bezirksamt hat es leider versäumt den Förderverein rechtzeitig über den Baubeginn zu benachrichtigen. Der Bezirksamtsleiter hat sich persönlich beim Förderverein FF-Allermöhe“ für dieses Versäumnis entschuldigt.
Zusammen mit dem Förderverein, dem Investor sowie dem Bezirksamt wurde die neugebildete Parklatzfläche für das Kulturheim abgesprochen. Das Bezirksamt geht daher davon aus, dass ausreichend Parkplätze für Veranstaltungen zur Verfügung stehen.
Ja. Die Außenflächen wurden so aufgeteilt, dass ausreichend Parkraum für den Förderverein sowie für Baucontainer und die Fahrzeuge der Bauarbeiter zur Verfügung stehen.
Petitum/Beschluss: ---
Anlage/n: ---
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