Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - 20-0737.1  

 
 
Betreff: Verbesserung der Beleuchtungssituation an öffentlichen Wegen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antwort
Verfasserin:SPD-FraktionAktenzeichen:647.00-01
  Bezüglich:
20-0737
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
31.03.2016 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

der BAbg. Roßborg, Springborn, Schramm und SPD-Fraktion

 

Zur Erhöhung der Sicherheit für die Fußgänger und zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsempfindens ist es wichtig, dass öffentliche Wege gut ausgeleuchtet sind. Bürgerinnen und Bürger haben darauf hingewiesen, dass der Abschnitt der Straße um den Gojenbergsweg besonders dunkel ist (genauer: der Abschnitt, der an der Ernst-Henning-Schule in Höhe des alten Friedhofes rund um die St.-Michael-Kirche vorbeigeht).

Die Sicherheit kann durch eine entsprechende Be- bzw. Ausleuchtung erhöht werden.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet das Auskunftsersuchen vom 23.02.2016 wie folgt:

 

 

  1. Wie schätzt das Amt die Beleuchtungssituation an dem entsprechenden Abschnitt des Gojenbergswegs ein?

 

  1. Sieht das Amt Möglichkeiten, die dortige Beleuchtungssituation zu verbessern? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Zu 1. und 2.:

Der Wegeabschnitt befindet sich südlich der Straße „Gojenbergsweg“ auf einem Areal, welches keine öffentliche Verkehrsfläche darstellt. Das benannte Areal hat den Charakter einer Grünfläche und ist als sogenannter Grünweg einzuordnen.

Gemäß § 2, Satz 2 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen und vor dem Hintergrund des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln werden Grünwege in Hamburg grundsätzlich nicht beleuchtet.

 

Ausnahmen davon werden nur im Rahmen von wichtigen Wegebeziehungen, wie z.B. bei Wegen zwischen Stadtteilen oder zu Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zugelassen, bei denen keine beleuchteten Alternativen zur Verfügung stehen.

 

Im vorliegenden Fall existiert jedoch auf dem nördlichen Fußweg der Straße „Gojenbergsweg“ eine beleuchtete Alternative, so dass eine Beleuchtung des benannten Wegeabschnitts nicht vorgesehen ist.

 

 

 


Petitum/Beschluss:

---

 


Anlage/n:

---

 

Stammbaum:
20-0737   Verbesserung der Beleuchtungssituation an öffentlichen Wegen   Dezernat Steuerung und Service   Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG
20-0737.1   Verbesserung der Beleuchtungssituation an öffentlichen Wegen   Dezernat Steuerung und Service   Antwort