Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0737.1
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Sachverhalt: der BAbg. Roßborg, Springborn, Schramm und SPD-Fraktion
Zur Erhöhung der Sicherheit für die Fußgänger und zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsempfindens ist es wichtig, dass öffentliche Wege gut ausgeleuchtet sind. Bürgerinnen und Bürger haben darauf hingewiesen, dass der Abschnitt der Straße um den Gojenbergsweg besonders dunkel ist (genauer: der Abschnitt, der an der Ernst-Henning-Schule in Höhe des alten Friedhofes rund um die St.-Michael-Kirche vorbeigeht). Die Sicherheit kann durch eine entsprechende Be- bzw. Ausleuchtung erhöht werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet das Auskunftsersuchen vom 23.02.2016 wie folgt:
Zu 1. und 2.: Der Wegeabschnitt befindet sich südlich der Straße „Gojenbergsweg“ auf einem Areal, welches keine öffentliche Verkehrsfläche darstellt. Das benannte Areal hat den Charakter einer Grünfläche und ist als sogenannter Grünweg einzuordnen. Gemäß § 2, Satz 2 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen und vor dem Hintergrund des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln werden Grünwege in Hamburg grundsätzlich nicht beleuchtet.
Ausnahmen davon werden nur im Rahmen von wichtigen Wegebeziehungen, wie z.B. bei Wegen zwischen Stadtteilen oder zu Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zugelassen, bei denen keine beleuchteten Alternativen zur Verfügung stehen.
Im vorliegenden Fall existiert jedoch auf dem nördlichen Fußweg der Straße „Gojenbergsweg“ eine beleuchtete Alternative, so dass eine Beleuchtung des benannten Wegeabschnitts nicht vorgesehen ist.
Petitum/Beschluss: ---
Anlage/n: ---
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