Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - 20-0708.1  

 
 
Betreff: Versorgungsstrukturstärkungsgesetz und medizinische Versorgung in Bergedorf
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antwort
Verfasserin:SPD-FraktionAktenzeichen:500.02-02
  Bezüglich:
20-0708
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
31.03.2016 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf an Fachausschuss verwiesen   
Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
03.05.2016 
Sitzung des Fachausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Auskunftsersuchen des BAbg. Gündüz, Kotzbau, Lenné, Katrin Rabe und SPD-Fraktion

 

Das Versorgungsstrukturstärkungsgesetz hat den Kassenärztlichen Vereinigungen zahlreiche Möglichkeiten gegeben, um in unterversorgten Bezirken und Regionen die medizinische Versorgung zu verbessern. Das ist auch dringend nötig, denn die medizinische Versorgungsituation in Bergedorf hat sich nach dem Abzug der Arztsitze des MVZ am Herzog-Carl-Friedrich-Platz und weiterer Praxisschließungen weiter verschlechtert. Ab dem 26.01.2016 soll die sogenannte Terminservicestelle der KV Hamburg Patienten kurzfristig Behandlungstermine bei Fachärzten vermitteln.

 

 

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz beantwortet das Auskunftsersuchen vom 28.01.2016 wie folgt:

 

 

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben gemäß § 75 Abs. 1a SGB V bis zum 23. Januar 2016 Terminservicestellen einzurichten. Aufgabe der Terminservicestellen ist es, Patientinnen und Patienten bei Vorliegen einer entsprechenden gekennzeichneten Überweisung innerhalb einer Woche einen Termin bei einer Fachärztin oder einem Facharzt zu vermitteln. Die Wartezeit auf den vermittelten Termin darf vier Wochen nicht überschreiten. Ein Anspruch auf einen Termin bei einer Fachärztin/einem Facharzt nach Wahl oder zu einem selbst gewählten Termin oder gewünschtem Standort besteht nicht.

 

Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) hat fristgerecht zum 25. Januar 2016 entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eine Terminservicestelle eingerichtet.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz auf der Grundlage von Auskünfte der KVH wie folgt:

 

 

  1. Welche Fachärzte in Hamburg-Bergedorf haben sich bislang bereit erklärt, die Terminservicestelle zu unterstützen und kurzfristig freie Behandlungstermine zu melden? Bitte auflisten nach Fachbereich.

 

In Hamburg besteht eine Pflicht für alle Fachärztinnen und -ärzte, Termine zu melden mit Ausnahme der Fächer ohne Patientenkontakt und solcher, die nur auf Überweisung tätig werden.

 

 

  1. Wäre es möglich, in Zukunft von der KV Hamburg über die aus Bergedorf gemeldeten Termine quartalsweise einen Bericht zu erhalten? Ist es möglich, in diesem Bericht eine Statistik aufzuführen, aus der hervorgeht, in welchen anderen Stadtteilen freie Behandlungsplätze angeboten werden?

 

Es werden keine bezirksweisen Übersichten der gemeldeten freien Termine geführt, da die Verpflichtung für alle Fachärztinnen und -ärzte in Hamburg gilt und die Zuteilung der Termine gemäß den bundesweiten Vorgaben nicht bezirksweise erfolgt.

 

3.   Wird erfragt bzw. erfasst, aus welchem Bezirk die Anrufer stammen, die sich an die Terminservicestelle wenden? Wenn nein, warum nicht?

 

Die Anrufe aus dem Bezirk Bergedorf an die Terminservicestelle hatten folgende Anteile an allen Anrufern: Januar 7 %, Februar 1 %, März (bis 11.03.) 6 %.

 

 

4. Beim Jobsharing gibt es die Möglichkeit, dass ein niedergelassener Arzt einen Kollegen anstellt. Von wie vielen Ärzten und Psychotherapeuten im Bezirk Bergedorf wird diese Möglichkeit genutzt?

 

Im Bezirk Bergedorf sind insgesamt elf Ärzte/Psychotherapeuten mit einer Leistungsbeschränkung tätig. Davon ist ein Psychotherapeut als Job-Sharer zugelassen; zehn Ärzte/Psychotherapeuten sind als angestellte Ärzte tätig.

 

 

5. Informiert die Kassenärztliche Vereinigung die Vertragsärzte über diese Möglichkeit des Jobsharings und, wenn ja, wie?

       Falls nicht informiert wird, warum passiert das nicht?

 

Die KVH informiert über alle Formen der Tätigkeit in niedergelassener Praxis in Broschüren, auf der Homepage, auf Veranstaltungen und auf Nachfrage individuell.

 

 

6.   Wie hoch ist die Auslastung der Praxen im Bezirk Bergedorf und wie hoch ist der Anteil an Patienten aus den angrenzenden Bundesländern?

Bitte aufschlüsseln nach Fachbereichen.

 

Eine Antwort zur Auslastung von Praxen ist allgemein nicht möglich, sondern abhängig von verschiedenen Parametern. Es erfolgt seitens der KVH keine Auswertung zur Zahl der Patienten, die von außerhalb Hamburgs in Bergedorf behandelt werden. Allerdings wurde im Rahmen einer Auswertung zum "Morbiditäts-Atlas" ermittelt, dass ziemlich genau ein Drittel aller in Bergedorf in Anspruch genommenen ambulanten vertragsärztlichen Leistungen für Patienteninnen/Patienten außerhalb Hamburgs erbracht wurden. Eine Aufschlüsselung nach Fachgebieten liegt nicht vor.

 

 

 

 


Petitum/Beschluss:

---

 


Anlage/n:

---

 

Stammbaum:
20-0708   Versorgungsstrukturstärkungsgesetz und medizinische Versorgung in Bergedorf   Dezernat Steuerung und Service   Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG
20-0708.1   Versorgungsstrukturstärkungsgesetz und medizinische Versorgung in Bergedorf   Dezernat Steuerung und Service   Antwort