Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0789
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Sachverhalt:
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat mit Schreiben vom 22. Februar 2016 der Bezirksversammlung im Zuge einer Anhörung nach § 28 BezVG die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben. Geplant ist die Neuerrichtung einer öffentlich rechtlichen Unterkunft mit 462 Plätzen nördlich des BG Klinikum Hamburg (“Heidkoppel“). Hierzu nimmt die Bezirksversammlung wie folgt Stellung:
Hamburg hatte zum Ende des letzten Jahres rund 39.000 Plätze in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Der Senat rechnet für 2016 mit einem zusätzlichen Bedarf von rund 36.000 Plätzen. Die Zuzugszahlen des ersten Quartals 2016 liegen trotz des ungünstigen Winterwetters nur unwesentlich unter dieser Prognose. Die Bezirksversammlung ist sich daher auch weiterhin ihrer Verantwortung bewusst, zeitnah weitere Plätze für die öffentlich-rechtliche Unterbringung auch im Bezirk Bergedorf errichten zu müssen, damit Hamburg seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann, Menschen vor Obdachlosigkeit zu bewahren. Auch sollen prekäre Unterkunftsformen wie zum Beispiel Zelte und Baumärkte verhindert bzw. beendet werden. Im Bezirk Bergedorf will die Bezirksversammlung insbesondere die Nutzung des ehemaligen Max-Bahr-Baumarktes in der Kurt-A.-Körber-Chaussee dauerhaft beenden.
Die Bezirksversammlung hatte bereits am 27. August 2015 mit der Drucksache 20-0512 vier Flächen beschlossen, auf denen 2016 insgesamt 1.000 zusätzliche Unterbringungsplätze errichtet werden sollten. Dazu gehörte auch eine Fläche neben dem Unfallkrankenhaus Boberg, die von einem Hundesportverein als Hundeauslauffläche genutzt wird. Dort sollten 250 Plätze entstehen „unter der Voraussetzung, dass ein Flächenersatz für den Hundesportverein gefunden wird“. Nun hat die Prüfung dieser Fläche zum einen ergeben, dass wegen der dort verlaufenden Hochspannungsleitung nur 100 bis 150 Plätze realisiert werden könnten. Zum anderen läuft der Pachtvertrag des Hundesportvereins noch bis 2018. Eine angedachte Realisierung 2016 wäre dort also nicht möglich.
Das Unfallkrankenhaus Boberg hat in Gesprächen mit dem Bezirksamt darauf hingewiesen, dass die Freifläche auf der anderen Seite des Krankenhauses in Richtung der Straße Am Langberg geeigneter wäre. Tatsächlich hat die Prüfung dieser Fläche „Heidkoppel“ ergeben, dass sie gut geeignet ist für eine öffentlich-rechtliche Unterkunft mit rund 460 Plätzen. Die Umsetzung der anderen in der Drucksache 20-0512 genannten Flächen gestaltet sich zum Teil ähnlich schwierig wie die ursprünglich geplante Hundewiese, so dass die Bezirksversammlung in der Gefahr steht, ihre für 2016 zugesagten zusätzlichen 1.000 Unterkunftsplätze nicht liefern zu können. Insofern begrüßt die Bezirksversammlung Bergedorf, dass die Fläche Heidkoppel der Bezirksversammlung dabei helfen kann, ihr Versprechen vom August 2015 einzulösen.
Der Bezirksversammlung ist bewusst, dass jede öffentlich-rechtliche Unterbringung für die unmittelbaren Anwohner/innen immer auch Beeinträchtigungen mit sich bringen. Doch die positiven Erfahrungen mit dem Betrieb der bereits bestehenden Unterkünfte im Bezirk Bergedorf insbesondere bei den Folgeunterkünften geben Grund zu der Annahme, dass auch die Einrichtung Heidkoppel ohne gravierende Beeinträchtigungen der umliegenden Bewohnerschaft betrieben werden wird. Dennoch müssen die in den drei öffentlichen Infoveranstaltungen zur Unterkunft Heidkoppel vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Bevölkerung berücksichtigt werden.
Die Bezirksversammlung fordert die zuständigen Dienststellen, Fachbehörden und den Betreiber der Einrichtung daher dazu auf, folgende Punkte bei der Planung und Realisierung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung auf dem Grundstück Heidkoppel zu berücksichtigen:
Unter den genannten Voraussetzungen und vorbehaltlich der Zustimmung der Luftverkehrsbehörde stimmt die Bezirksversammlung Bergedorf der Nutzung der Fläche Heidkoppel für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung zu.
Petitum/Beschluss:
Anlage/n:
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