Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0837
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Sachverhalt: der BAbg. Lühr, Rüssau und Grüne Fraktion Bergedorf, der Fraktion Die Linke, der BAbg. Noetzel, Helm, Reichelt und CDU Fraktion und der BAbg. Strehlow, Lenné, Michiels-Lein, Omniczynski und SPD Fraktion
Die Hamburger Bürgerhäuser sind eine wichtige Säule sozialräumlicher Angebote in den Bezirken. Sie sind überwiegend in Gebieten angesiedelt, die im Sozialmonitoring 2015 der FHH mit dem Statusindex niedrig ausgewiesen sind. In diesem anspruchsvollen Umfeld entwickeln die Bürgerhäuser den spezifischen Bedarfen des Sozialraums angemessene Angebote, die von Kultur über Bildung bis zu Partizipation und Vernetzung reichen. Gleichzeitig stärken die Bürgerhäuser durch das zur Verfügung stellen von Räumen für z.B. Initiativen und Vereine die Zivilgesellschaft vor Ort und erreichen vielfältige Zielgruppen in den Stadtteilen. Für die BesucherInnen der Häuser ist in der Regel nicht unterscheidbar, ob sie sich in einem Bürgerhaus oder in einem Stadtteilkulturzentrum befinden.
Im Bezirk Hamburg-Bergedorf gibt es sechs nach der Förderrichtlinie Bürgerhäuser (DA Nr. 62 vom 9.3.2009) geförderte Einrichtungen: Das Bürgerhaus Allermöhe e.V., das KulturA Kulturzentrum Neuallermöhe, das Bürgerhaus Westibül, Pavillon P5, Brügge – ein Haus für Alle, Kulturheim Billwerder e.V.
Die Hamburger Bürgerhäuser werden ausschließlich durch die Bezirke im Rahmen des Bezirkshaushaltes institutionell gefördert. Die Bezirke rechnen die von der Finanzbehörde nach den Beschlüssen der Hamburgischen Bürgerschaft im Haushalt bereitgestellten Mittel ab. Die Bezirksversammlung nimmt daher in besonderer Weise ihre Verantwortung gegenüber den im Bezirk Hamburg-Bergedorf liegenden Häusern wahr.
Petitum/Beschluss:
Die Bezirksversammlung möge beschließen: Der Bezirksamtsleiter wir gebeten, sich in den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 dafür einzusetzen, dass die Rahmenzuweisung für die Hamburger Bürgerhäuser im prozentual gleichen Umfang erhöht wird, wie die der Stadtteilkultur. Da die Förderung der Bürgerhäuser nicht wie die der Stadtteilkultur 2009 angepasst wurde, soll zusätzlich die 2009 erfolgte Erhöhung der Stadtteilkulturmittel für die Bürgerhäuser prozentual nachgeholt werden. Es soll grundsätzlich eine Gleichbehandlung der Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäuser stattfinden.
Anlage/n: ---
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