Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - 20-0837  

 
 
Betreff: Bürgerhäuser stärken - Ausgleich für gestiegene Kosten und gestiegene Bedarfe gewähren - geänderte Fassung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
Verfasserin:Fraktion GRÜNE Bergedorf
Fraktion DIE LINKE
CDU-Fraktion und SPD-Fraktion
Aktenzeichen:378.70-03
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
26.05.2016 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

der BAbg. Lühr, Rüssau und Grüne Fraktion Bergedorf,

der Fraktion Die Linke,

der BAbg. Noetzel, Helm, Reichelt und CDU Fraktion

und

der BAbg. Strehlow, Lenné, Michiels-Lein, Omniczynski und SPD Fraktion

 

 

Die Hamburger Bürgerhäuser sind eine wichtige Säule sozialräumlicher Angebote in den Bezirken. Sie

sind überwiegend in Gebieten angesiedelt, die im Sozialmonitoring 2015 der FHH mit dem Statusindex

niedrig ausgewiesen sind. In diesem anspruchsvollen Umfeld entwickeln die Bürgerhäuser den

spezifischen Bedarfen des Sozialraums angemessene Angebote, die von Kultur über Bildung bis zu

Partizipation und Vernetzung reichen. Gleichzeitig stärken die Bürgerhäuser durch das zur Verfügung

stellen von Räumen für z.B. Initiativen und Vereine die Zivilgesellschaft vor Ort und erreichen vielfältige

Zielgruppen in den Stadtteilen. Für die BesucherInnen der Häuser ist in der Regel nicht unterscheidbar,

ob sie sich in einem Bürgerhaus oder in einem Stadtteilkulturzentrum befinden.

 

Im Bezirk Hamburg-Bergedorf gibt es sechs nach der Förderrichtlinie Bürgerhäuser (DA Nr. 62 vom 9.3.2009) geförderte Einrichtungen: Das Bürgerhaus Allermöhe e.V., das KulturA Kulturzentrum Neuallermöhe, das Bürgerhaus Westibül, Pavillon P5, Brügge ein Haus für Alle, Kulturheim Billwerder e.V.

 

Die Hamburger Bürgerhäuser werden ausschließlich durch die Bezirke im Rahmen des

Bezirkshaushaltes institutionell gefördert. Die Bezirke rechnen die von der Finanzbehörde nach den

Beschlüssen der Hamburgischen Bürgerschaft im Haushalt bereitgestellten Mittel ab. Die

Bezirksversammlung nimmt daher in besonderer Weise ihre Verantwortung gegenüber den im Bezirk

Hamburg-Bergedorf liegenden Häusern wahr.

 

 

 


Petitum/Beschluss:

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wir gebeten, sich in den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 dafür

einzusetzen, dass die Rahmenzuweisung für die Hamburger Bürgerhäuser im prozentual gleichen

Umfang erhöht wird, wie die der Stadtteilkultur. Da die Förderung der Bürgerhäuser nicht wie die der

Stadtteilkultur 2009 angepasst wurde, soll zusätzlich die 2009 erfolgte Erhöhung der Stadtteilkulturmittel

r die Bürgerhäuser prozentual nachgeholt werden. Es soll grundsätzlich eine Gleichbehandlung der

Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäuser stattfinden.

 

 

 


Anlage/n:

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