Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0817.1
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Sachverhalt: Große Anfrage des BAbg. Noetzel, Albers, Froh, Schumacher und der CDU-Fraktion
In den Januarsitzungen 2015 haben sich Hauptausschuss und Bezirksversammlung eingehend mit den Fortschreibungen des Bergedorfer Entwicklungs- sowie Investitionsprogramms 2015 beschäftigt (Drs. 20-268 ff.). Viele sehr interessante Projekte wurden hier mit Geldern aus dem Förderfonds Bezirke 2015 unterstützt. Natürlich ist es auch im Interesse der Bezirksversammlung zu erfahren, inwieweit der Beschluss umgesetzt wurde und welche Ergebnisse hierdurch erzielt werden konnten. Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 03.05.2016 wie folgt: Vor diesem Hintergrund fragen wir:
a) Wann ist der Auftrag an ein externes Planungsbüro vergeben worden? Es wurde kein Auftrag an ein externes Planungsbüro erteilt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 07.10.2015 einem Bericht des Bezirksamtes zugestimmt, der u.a. die Empfehlung, die planungsrechtliche Ausweisung eines Gewerbegebiets nicht zu verändern, beinhaltete. Die Vergabe eines Planungsauftrages war damit entbehrlich.
b) Ist die Untersuchung und Konzeptentwicklung zwischenzeitlich abgeschlossen? Entfällt. c) Wenn ja, wie hoch waren abschließend die Kosten hierfür? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Entfällt.
Welche Maßnahmen sind im Jahr 2015 hierzu ergriffen worden und welche Kosten sind hierdurch im Einzelnen entstanden?
In 2015 wurden die Mittel zur Co-Finanzierung der Maßnahme „Herstellung eines beleuchteten Fußgängerüberweges Leuschnerstraße“ verwendet und zur Gänze aufgebraucht.
a) Wann ist der Auftrag an das externe Büro vergeben worden? Es wurde bisher kein Auftrag an ein externes Planungsbüro erteilt, da für die Bearbeitung des Auftrages weitere finanzielle Mittel von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen benötigt werden. Diese konnten bisher nicht zur Verfügung gestellt werden.
b) Ist die Ermittlung zwischenzeitlich abgeschlossen worden? Entfällt. c) Wenn ja, wie hoch waren abschließend die Kosten hierfür? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Entfällt.
a) Ist zwischenzeitlich ein Ausgleichsflächenkonzept erarbeitet worden? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Nein. Die Erarbeitung bzw. die Vorbereitung eines Ausgleichsflächenkonzeptes hat aufgrund einer Stellenvakanz im zuständigen Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung den Stand wie zur Drucksache 20-0645. Mit zu erwartender personeller Verstärkung, soll das Ausgleichsflächenkonzept erarbeitet werden. b) Ist hierfür ein externes Büro beauftragt worden? Wenn ja, wann? Entfällt. c) Wie hoch waren die Kosten hierfür? Entfällt.
Welche Vorhaben wurden hierzu 2015 unterstützt? (Bitte jedes Einzelvorhaben nebst Kosten hierfür aufführen)
Welche Maßnahmen wurden hier 2015 unterstützt? (Bitte jede Einzelmaßnahme nebst Kosten hierfür aufführen)
Folgende Maßnahmen wurden 2015 gefördert:
Die nicht verwendeten Mittel stehen für weitere Maßnahmen des Stadtmarketings im Folgejahr bereit.
a) Welche zusätzlichen Angebote gegenüber den Vorjahren wurden 2015 vom Internationalen Bund erbracht? Bei den Angeboten handelt es sich um die folgenden, zusätzlichen Projekte und Maßnahmen im Rahmen der Straßensozialarbeit, die bereits in den Vorjahren aus dem Förderfonds unterstützt wurden:
• Nachtwanderer, aufsuchende Arbeit in den Abend- und Nachtstunden am Wochenende • Fahrradwerkstatt • Gartenprojekt • Jugend für die Umwelt
b) Wie viele ehrenamtlich Tätige waren 2015 für den Internationalen Bund im Rahmen der Straßensozialarbeit in Neuallermöhe tätig?
9 Personen
c) Wie viele zusätzliche ehrenamtlich Tätige waren im Vergleich zu den Vorjahren hierzu für den Internationalen Bund im Rahmen der Straßensozialarbeit in Neuallermöhe in 2015 tätig?
Im Vorjahr war die gleiche Anzahl an Ehrenamtlichen tätig, da wie unter a) geschildert das Projekt bereits vorher lief.
d) In welcher Höhe waren hierzu zusätzliche Aufwandsentschädigungen zu zahlen?
13.055,- €
a) Wurde der Fahrradunterstand zwischenzeitlich aufgebaut? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Nein. Der Bau des Fahrradunterstandes war bislang u.a. aus Gründen des Denkmalschutzes des Rathauses nicht zu verwirklichen und soll nun in die Umgestaltung des Rathausparks mit einbezogen werden. b) Wo befindet sich der Fahrradunterstand? Entfällt. c) Wie hoch waren abschließend die Kosten? Entfällt.
a) Ist die Anlage mit 8 Webcams zwischenzeitlich installiert worden? Wenn nein, warum nicht? Ja. Das Fahrradparkhaus wurde im Jahr 2012 eröffnet. Ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitskonzeptes war die Videoüberwachungsanlage, die mit Inbetriebnahme installiert wurde.
b) Wie hoch waren abschließend die Kosten? Die Kosten beliefen sich auf 19.203,33 EUR.
c) Wie sind die Erfahrungen mit der Videoüberwachung? Der Betrieb verläuft problemlos. Lediglich 2016 versagte der Rekorder und wurde auf Kosten des Parkhausbetreibers erneuert.
d) Wie wird die Funktionsfähigkeit der Anlage überwacht? Dies erfolgt durch: 1. Livemonitor mit aktuellen Bildern. 2. Wartungsvertrag. e) Werden Aufzeichnungen erstellt und wenn ja, wie lange werden diese gespeichert? Ja. Es finden Aufzeichnungen statt sobald eine Bewegung im Parkhaus stattfindet. Diese Aufzeichnungen sind datenschutzrechtlich geprüft und werden 7 - 12 Tage gespeichert. Die Speicherdauer ist abhängig von der Festplattenkapazität und der Bewegungshäufigkeit im Parkhaus. f) Gibt es Rückmeldungen seitens der Nutzer des Fahrradparkhauses, dass durch die Installation das subjektive Sicherheitsempfinden gesteigert wurde? Ja. Die zusätzliche Sicherheit wird von den Parkhausnutzern begrüßt und erhöht die Akzeptanz des gesamten Parkhauses. Es ist ein wesentlicher Teil des Sicherungskonzeptes mit Blick auf den Diebstahlschutz.
Petitum/Beschluss: ---
Anlage/n: ---
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