Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0821.1
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Sachverhalt: Kleine Anfrage der BAbg. Bauer, Strehlow und SPD-Fraktion
Auf dem Gehwegabschnitt Randersweide bis Allermöher Deich (Richtung Landgebiet) stehen sogenannte Betonschweine. Diese stehen dort seit Jahren. Inzwischen sind die Betonschweine von der Natur integriert. Auf dem ehemals neu gepflasterten Gehweg stehen die Betonschweine zwischen Gräsern und weiteren Pflanzen. Die Nutzung des Gehweges ist dadurch um ca. 30-50% eingeschränkt.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Aufgrund der Untergrundbewegungen innerhalb des Deichkörpers ist es vermehrt zu Versackungen und somit zur Verschiebung des Pflasters im Gehwegbereich gekommen. Um zusätzliche Belastungen bzw. Schubkräfte von der geschwächten Böschungskante zu minimieren wurde in Rücksprache mit dem zuständigen PK die Einengung des Gehweges angeordnet. Somit konnte die Verkehrssicherheit durch den Einsatz der „Betonschweine“ für den Gehweg gesichert werden.
Die Betonschweine werden bis zu einer Sanierung des Gehweges als verkehrssichernde Maßnahme in Absprache mit PK 43 stehen bleiben.
Eine Alternative wäre eine feste Absperrung.
Im Jahr 1968 wurde die Straße Randersweide zw. Schleusengraben und Kampweg mit den derzeit vorhandenen Querschnitten baulich hergestellt. Eine großflächige Sanierung des Gehwegabschnittes fand vor etwa 12 Jahren statt. Aufgrund des beschriebenen Zeitraumes kann kein genaues Datum genannt werden.
Die „Betonschweine“ wurden am 07.07. 2011 aufgestellt.
Wenn ja, welches Risiko?
Die „Betonschweine“ sind kein Sicherheitsrisiko, da nur eine Nutzung als Gehweg vorgesehen ist.
Die Mäharbeiten in diesem Abschnitt werden durch eine ortsansässige Firma durchgeführt. Ausgenommen von den Mäharbeiten sind die Böschungsflächen. Auf die Nennung der Firma wird auf datenschutzrechtlichen Gründen verzichtet.
Die Arbeiten werden ordnungsgemäß begleitet und abgenommen. Dazu gibt es einen gemeinsamen Termin zwischen dem Auftraggeber und den Auftragnehmer.
Entfällt.
Im Jahr 2015 gab es keine Nachbesserung durch Nachunternehmer.
Petitum/Beschluss: ---
Anlage/n: ---
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