Bezirksversammlung Bergedorf

Drucksache - 20-0867  

 
 
Betreff: Erhalt der Fußgängerüberwege in der Nettelnburger Straße - ergänzte Fassung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
Verfasserin:SPD-Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
Aktenzeichen:641.00-08/0010
Federführend:Dezernat Steuerung und Service   
Beratungsfolge:
Bezirksversammlung Bergedorf
30.06.2016 
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

des BAbg. Springborn und SPD-Fraktion

des BAbg. Froh und CDU-Fraktion

des BAbg. Fleige und Fraktion Die Grünen

der BAbg. Mirbach, Jobs, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

 

Im Rahmen der angestrebten Verkehrsberuhigung für die Siedlung Nettelnburg ist die Integration der Nettelnburger Straße in die Tempo-30-Zone der restlichen Siedlung Nettelnburg ein zentraler Diskussionspunkt. Bei öffentlichen Diskussionsveranstaltungen wurde deutlich, dass diese Maßnahme von vielen AnwohnerInnen unterstützt wird.

 

In der BV-Drucksache 20-0720.1 hat die BWVI (unter Abstimmung mit der BIS) der Einrichtung einer Tempo-30-Zone zugestimmt. In der genannten Drucksache wird ausgeführt, dass „die in der Nettelnburger Straße befindlichen Fußgängerüberwege mit der Einrichtung einer Tempo-30-Zone aufgehoben werden, da sie im Widerspruch zum Charakter einer Tempo-30-Zone stehen“.

 

In den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (FGÜ)“ heißt es, „FGÜ in Tempo-30-Zonen sind in der Regel entbehrlich“.  Dies schließt die Möglichkeit, FGÜ in Tempo-30-Zonen zu erhalten bzw. sogar einzurichten, nicht aus.

 

Die Nettelnburger Straße wird u.a. sehr häufig als (Grund-)Schulweg genutzt. Ebenso um nahegelegene Arztpraxen zu erreichen. Tatsächlich findet hier insgesamt ein starker Fußgängerverkehr statt. Dem steht durch den aktuellen und zukünftigen Wohnungsbau entlang des Weidenbaumswegs eine weiter steigende motorisierte Verkehrsbelastung gegenüber.

 

Ein Erhalt der bestehenden FGÜ würde keine Kosten verursachen und die Verkehrssicherheit für Fußgänger verbessern.

 

 

 


Petitum/Beschluss:

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

1.              Die Bezirksversammlung Bergedorf spricht sich für den Erhalt der Fußgängerüberwege in der Nettelnburger Straße aus, auch wenn diese als Tempo-30-Zone eingerichtet wird.

 

2.              Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt auf, sich gegenüber den zuständigen Behörden für einen Erhalt der bestehenden FGÜ in der Nettelnburger Straße einzusetzen.

 

3.              Der Stand und die Ergebnisse der Gespräche werden dem Fachausschuss für Verkehr und Inneres sowie dem „Runden Tische Nettelnburg“ zur weiteren Beratung vorgestellt.

 

 


Anlage/n:

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Stammbaum:
20-0867   Erhalt der Fußgängerüberwege in der Nettelnburger Straße - ergänzte Fassung   Dezernat Steuerung und Service   Antrag
20-0867.1   Erhalt der Fußgängerüberwege in der Nettelnburger Straße - Stellungnahme der Polizei   Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt   Mitteilung