Bezirksversammlung Bergedorf
Drucksache - 20-0903
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Sachverhalt:
der BAbg. Krönker, Lühr, Rüssau und Grüne Fraktion Bergedorf der BAbg Mohrenberg, Rabe, Michiels-Lein und SPD Fraktion
Der §13 des SGB 8 sieht für Jugendliche, die sich in beruflichen Ausbildungsmaßnahmen befinden ein sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen vor. Durch die Projekte „Jugendwohnen nach §13 SGB 8“ und „Hier wohnt Hamburgs Jugend“ soll die Versorgung von jungen Volljährigen mit bezahlbarem Wohnraum ermöglicht werden. Zielgruppen sind u.a. Jugendliche, die aus schwierigen Familienverhältnissen kommen und zuvor in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung betreut wurden. Mit dem Angebot von bezahlbarem Wohnraum mit unbefristeten Mietverträgen soll eine Alternative zu dem herkömmlichen System von Notunterkünften oder einer temporären Unterbringung geschaffen werden. Der Bedarf in Hamburg ist dazu sehr hoch und es gibt kaum Flächen und Möglichkeiten der Realisierung dieses gesellschaftlich wichtigen Bausteins einer urbanen ganzheitlichen Wohnungsbaupolitik. Die Notwendigkeit für den Ausbau von Jugendwohnen zur Unterstützung der beruflichen und sozialen Entwicklung ist bei der Stadt und der Handwerkskammer unumstritten.
Die zuständige Fachstelle in der BASFI mahnt/fordert in allen Bezirken dringlich weiter Flächen für „Jugendwohnen nach §13 SGB 8“ und „Hier wohnt Hamburgs Jugend“ an. In dem Projekt “Hier wohnt Hamburgs Jugend“ konnte Bergedorf Flächen für 40 Plätze zur Verfügung stellen. Das deckt die Bedarfe aber nicht ab. Für weitere ausbildungsorientierte Wohnprojekte wie das „Jugendwohnen nach §13 SBB 8“ hat Bergedorf noch keine Fläche in die Prüfung bringen können.
Petitum/Beschluss:
Vor diesem Hintergrund fordern wir die Verwaltung auf
1.Ein bezirkliches Konzept zur Entwicklung von Flächen für Jugendwohnprojekte zu entwickeln und vorzustellen. Im Rahmen dieses Konzeptes sollen Flächen aufgezeigt werden, auf denen
Bereits entwickelte oder sich in der Entwicklung befindende Projekte sollen mit der Art und dem Umfang der konkreten Maßnahme angegeben werden. Insbesondere die städtischen Flächen im Bezirk Bergedorf unter der Verwaltung des LIG werden auf ihre Eignung geprüft und die Ergebnisse bisheriger entsprechender Eignungsprüfungen dieser Flächen im Konzept vermerkt.
2. Zur Fortentwicklung des bezirklichen Konzeptes sollen künftig Flächen im Bezirk Bergedorf, die einer neuen Prüfung für Wohnungsbauzwecke unterzogen werden, auch im Hinblick auf ihre Eignung für Jugendwohnprojekte geprüft werden und bei positivem Prüfausgang in dieses bezirkliche Konzept eingepflegt und dort vermerkt werden
3. Dieses Konzept soll dem Stadtentwicklungsausschuss unter Hinzuladung des Jugendhilfeausschusses im 4. Quartal 2016 vorgestellt werden.
Anlage/n: ---
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